Brucellose
Verbreitung
Natürliches Reservoir für die Erreger der Brucellose sind Weidetiere, wie Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine und Hunde. Die Erreger, Brucella species, sind Bakterien. Tierbestände sind vor allem im Mittelmeerraum, in Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika betroffen. Rinder, Schafe und Ziegen in Deutschland gelten als brucellosefrei.
Infektionsweg
Die Infektion des Menschen erfolgt durch Kontakt über die verletzte Haut oder Schleimhaut oder Aerosole. Infektiös können Ausscheidungen wie Urin, Kot und Nachgeburten, auch die Milch der genannten Tiere, sein.
Inkubationszeit
Von der Ansteckung bis zum Krankheitsbeginn vergehen im Mittel 7 bis 21 Tage, je nach Erreger bis 3 Monate.
Krankheitsbild
Es tritt eine Erkrankung mit Kopf- und Gliederschmerzen, Schweißausbrüchen und Abgeschlagenheit, dann Perioden wechselnden Fiebers, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Gliederschmerzen und Gewichtsabnahme auf.
Komplikationen
Die Erreger, die sich in Körperzellen vermehren, können alle Organe befallen und dort Entzündungen auslösen, z.B. in Leber, Milz, Lymphknoten, Gelenken, Hirnhäuten, Herz, Lungen.
Verläufe mit wenigen oder keinen Krankheitszeichen können in eine chronische Erkrankung ohne spezifische Krankheitszeichen übergehen. Bei einer Minderheit der Patienten kommen Rückfälle nach unzureichender antimikrobieller Behandlung vor.
Diagnose
Zur Diagnose gehören die Tierkontaktanamnese, das klinische Bild, der Nachweis der Erreger durch mikrobiologische oder molokularbiologische Verfahren und Antikörperbestimmungen.
Behandlung
Es wird eine antimikrobielle Behandlung durchgeführt.
Prophylaxe
Gefährdet sind Berufsgruppen wie z.B. Landwirte, Schäfer, Schlachter, Tierärzte durch direkten Tierkontakt. Man sollte auf den Verzehr von Milch- und Milchprodukten aus betroffenen Gebieten verzichten, insbesondere, wenn die Milch nicht pasteurisiert wurde. Infizierte Mütter dürfen ihre Kinder nicht stillen. Bei deren Entbindung sind Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Gesetzliche Bestimmungen
Nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Nachweise von Brucella species meldepflichtig.