Adenovirus-Infektion (Keratokonjunktivitis epidemica)
Verbreitung
Adenoviren sind sehr umweltstabile Viren und lösen je nach Typ unterschiedliche Erkrankungen aus.
Übertragung
Von Mensch zu Mensch als Schmier- oder Tröpfcheninfektion, auch als Kontaktinfektion über Gegenstände.
Inkubationszeit
Die Krankheit beginnt 2 bis 10 Tage nach Ansteckung
Krankheitsbilder
Die durch die verschiedenen Adenoviren verursachten Erkrankungen haben bei Immungesunden eine Beziehung zu den Schleimhäuten am Auge, Luftwegen und Dünndarm. Bei Immungeschwächten oder –gestörten sind generelle Infektionen mit Beteiligung einzelner Organe möglich. Wegen der Umweltresistenz der Erreger sind Ausbrüche in Einrichtungen des Gesundheitswesen und Gemeinschaftseinrichtungen möglich.
Es lassen sich u.a. folgende klassischen Krankheitsbilder abgrenzen:
- „Epidemische Keratokonjunktivitis“ mit Bindehautentzündung und Hornhautentzündung am Auge, in Einrichtungen des Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen vorkommend, alle Altersklassen; „Pharyngokonjunktivales Fieber“ mit Fieber, Hals- und Bindehautentzündung und Lymphknotenschwellung im Schulalter;
- „Respiratorische Infektion“, Infektionen der oberen Luftwege im Säuglings- und Kleinkindalter, in Gemeinschaftseinrichtungen;
- „Pneumonie“, Lungenentzündung im Säuglings- und Kleinkindalter, in Gemeinschaftseinrichtungen;
- „Gastroenteritis“, Durchfallserkrankung im Säuglings- und Kleinkindalter;
- „Generalisierte Infektion mit Organbeteiligung“ bei Neugeborenen und bei Immungestörten.
Diagnose
Es wird ein Direktnachweis der Erreger mit Antigen- oder Gennachweis oder mit Anzucht in der Zellkultur durchgeführt. Der Antikörpernachweis im Verlauf gibt nur eine Auskunft über eine abgelaufene Infektion.
Behandlung
Es gibt nur symptombezogene Behandlungen.
Prophylaxe
In Einrichtungen des Gesundheitswesens und in Gemeinschaftseinrichtungen sind strikte Hygieneregeln mit persönlichen Schutzmaßnahmen und Desinfektion einzuhalten. Die Erkrankten sollten 14 Tage die Öffentlichkeit meiden, kein Schwimmbad besuchen. Die Erkrankten sollten Pflege- und Hygieneartikel und Handtücher nicht mit anderen teilen.
Gesetzliche Bestimmungen
Nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind direkte Nachweise von Adenoviren im Konjunktivalabstrich (Bindehautabstrich) meldepflichtig.