Amtsärztliche Untersuchungen
Der amtsärztliche Dienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde führt im behördlichen Auftrag amtsärztliche Untersuchungen durch und erstellt auf deren Grundlage Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Das sind insbesondere Untersuchungen
- der Erwerbsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II
- der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI
- des Leistungsbedarfs nach dem Sozialgesetzbuch XII
- der Reisefähigkeit von Personen
- der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- vor Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst
Gesetzliche Grundlagen
Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein (GDG)
Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein
Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung -BhVO-)
Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung)
Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen mit
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anlage zur Gebührensatzung des Kreises über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen an.