Bauaufsicht und Untere Denkmalschutzbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist im Wesentlichen für folgende Punkte zuständig:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Genehmigungsfreistellungen nach § 68 der Landesbauordnung
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z. B. im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z. B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden in schwierigen baurechtlichen Fragen
Nutzen Sie in Zweifelsfällen gern das Angebot einer Bauberatung. Die Bauberatung ist gebührenfrei. Sie erhalten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht eine kompetente Auskunft, ob, und falls unter welchen Voraussetzungen, das geplante Vorhaben zugelassen werden kann. Für Ihre Planungssicherheit ist es wichtig, wenn Genehmigungshindernisse frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unter Einbeziehung von Fachbehörden oder durch eine entsprechende Umplanung - soweit möglich - beseitigt werden können.
Um auf Ihr Anliegen bestmöglich eingehen zu können und damit Sie Ihre zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch erreichen, vereinbaren Sie möglichst vorab einen persönlichen Termin. Auf diese Weise können wir im Vorfeld Ihres Termins ggf. erforderliche Prüfungen vornehmen und Ihnen ggf. schon im 1. Termin die gewünschte Auskunft erteilen.
Zu einem Termin müssen Sie dann, wie in unserer Hausordnung gefordert, mit Mund-Nase-Abdeckung erscheinen. Ein Einlass ohne Mund-Nase-Abdeckung erfolgt nicht.
Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie uns unter Bauamt[at]kreis-rd.de sowie über unser Bürgerbüro unter der Telefonnummer 04331 202-7052.
Weitere Informationen zum Fachdienst Bauaufsicht und wichtige Informationen für die am Bau beteiligten Personen finden Sie auf der Seite Formulare.
Hinweis 1:
Schauen Sie für allgemeine Informationen doch einmal in das Lexikon des Kreises Stormarn
(http://www.stormarn.de/service/begriffe/index.html).
Dort finden Sie Erläuterungen zu Begriffen des Baurechts sortiert von A-Z. Hier haben Sie einen direkten Zugriff zur Landesbauordnung 2009, zur
Bauvorlagenverordnung 2009 und zum
Baugesetzbuch.
Hinweis 2:
Hinweise zu den verfahrensfreien Vorhaben, Informationen zum
Genehmigungsfreistellungsverfahren, Informationen
zum normalen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 67 und § 69 LBO,
Informationen zum Vorbescheidsverfahren nach § 66 LBO.
Hinweis 3:
Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie unter der Internet-Adresse http://sh.juris.de/buergerservice.html abrufen. Die Daten werden monatlich aktualisiert, so dass recht frühzeitig „Lesefassungen“ geänderter Rechtsvorschriften vorliegen. Recherchieren können Sie mit Hilfe von Stichworten.
Hinweis 4:
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel (Tel.: 0431 / 57 06 50) hat auf ihrer Homepage im INTERNET unter http://www.aik-sh.de (Rubrik „Expertensuche“) eine Maske zur Suche von Architektinnen und Architekten, Innen- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieuren eingerichtet. Ganz nach Wunsch kann das Suchergebnis nach Postleitzahl, Ort oder Kreis oder auch nach dem Namen der Büroinhaberin oder des Büroinhabers eingegrenzt werden.
Als Suchergebnis werden Namen, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer und – soweit vorhanden – E-Mail-Verbindung des jeweiligen Büros angezeigt. Darüber hinaus führt ein Link direkt zur Homepage des Büros, sofern diese bei der Kammer bekannt ist. Unter der Rubrik „Fachkräfte“ finden sich darüber hinaus die Listen der von der Kammer öffentlich bestellten Sachverständigen, die Beraterliste für energetische Gebäudeoptimierung und die Liste der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren.