Sportförderung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung zu stellen.
Der Gesamtbetrag wird auf die Jahre 2018 bis 2020 wie folgt verteilt:
Jahr | Gesamt | Kommunen | Vereine |
---|---|---|---|
2018 | 200.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
2019 | 400.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
2020 | 400.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung hat die Richtlinien für die Sanierung von Sportstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 02.07.2018 beschlossen. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.07.2018 in Kraft.
Anträge können von
- Sportvereinen, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind und im Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde organisiert sind oder
- Kommunen bzw. Gemeinde- oder Schulverbände, sofern diese Träger einer kommunalen Sportstätte sind, gestellt werden (siehe Punkt 1.3 der Richtlinie).
Gemäß Punkt 2.1 der Richtlinie gelten folgende Antragsfristen:
2018 30.09.2018
2019 31.03.2019
2020 31.03.2020
Die Richtlinie für die Sanierung von Sportstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie der Antragsvordruck stehen zum Download zur Verfügung.