Jugendarbeit
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde findet sich ein vielfältiges Angebot offener und verbandlicher Jugendarbeit. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote und offene Angebote.
Zu den gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII gehören:
- Förderung der Jugendarbeit (§ 11)
- Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12)
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat einige Aufgaben aus dem Bereich der Jugendarbeit zur Durchführung an den Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e. V. übertragen
Organisation und Abwicklung des Jugendferienwerks gemäß der Richtlinie des Landes
Bearbeitung der Anträge auf Verdienstausfall bei Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit
Der KJR bearbeitet außerdem auch Anträge auf Ausstellung einer JULEICA - sowohl für Cardersatz als auch für Erst- und Neuausstellung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des KJR Rendsburg-Eckernförde e. V..