Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige Wohnformen nach §§ 34/34 SGB VIII
Für Kinder und Jugendliche, die aus den unterschiedlichen Gründen für eine kurze Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können oder sollen, kommt als eine Form der Erziehung und Versorgung das Leben im einer Pflegefamilie oder das Leben in einer Heimeinrichtung in Frage. Für ältere Jugendliche gibt es besondere Hilfeformen (Betreutes Wohnen etc.).