Heimerziehung und sonstige Wohnformen nach § 34 SGB VIII
Für Kinder und Jugendliche, die aus den unterschiedlichen Gründen für eine kurze Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können, kommt als eine Form der Erziehung das Leben in einer Heimeinrichtung in Frage. Für altere Jugendliche gibt es besondere Hilfeformen (Betreutes Wohnen etc.).