Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dabei wird der Einzelfall geprüft. Hilfen sind möglich in ambulanter Form oder in teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie in sonstigen Wohnformen.