Förderung der Altenhilfe
Die Stadt fördert die von
a) den freien Wohlfahrtsverbänden und Kriegsopferverbänden,
b) den Kirchengemeinden und
c) den von der Stadt anerkannten Seniorenvereinigungen
für Rendsburger BürgerInnen durchgeführten seniorenbezogenen Veranstaltungen und Fahrten mit bis zu max. 240,00 EURO / jährlich.
Die Anträge zur Förderung werden automatisch am Anfang des Jahres verschickt und müssen bis zum 28. Februar für das jeweilige Haushaltsjahr eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt anteilig im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn Mittel im Haushalt der Stadt Rendsburg zur Verfügung stehen, über sie wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.
Aufnahme ins öffentliche Seniorenverzeichnis
Um in das öffentliche Seniorenverzeichnis als anerkannte Seniorenvereinigung aufgenommen zu werden, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei der unten stehenden Adresse.
Der Antrag soll enthalten:
a) Name der Vereinigung
b) Anzahl der ständigen MitgliederInnen
c) Anzahl der Rendsburger ständigen MitgliederInnen
d) Kurzbeschreibung der Arbeit / Tätigkeit der Vereinigung
Dieser Antrag kann das ganze Jahr gestellt werden. Der Sozialausschuss entscheidet über die Aufnahme in das Verzeichnis.
Förderung für Rendsburger BürgerInnen
Antrag muss bis 28. Februar des Haushaltsjahres eingereicht werden.
§ 71 Sozialgesetzbuch XII
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 206-0
|
Fax:
+49 4331 206-270
E-Mail:
info[at]rendsburg.de
Web:
www.rendsburg.de
Postanschrift:
Postfach
107
24757
Rendsburg