Hunde: anmelden / abmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Flintbek
Der Amtsvorsteher
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347/905-0
|
Fax:
+49 4347/905-50
E-Mail:
rathaus[at]flintbek.de
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347/905-0
|
Fax:
+49 4347/905-50
E-Mail:
rathaus[at]flintbek.de
Web:
www.flintbek.de
Mitarbeiter (Gemeinde Flintbek)
Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
Tel:
+49 4347/905-22
|
Fax:
+49 4347/905-50
E-Mail:
S.Bettin[at]Flintbek.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
17