Vorlage - VO/2014/423
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1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entf.
2. Sachverhalt:
Bisher hat die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) wie vertraglich vereinbart für die Stadt Neumünster die PPK-Mengen (Papier, Pappe, Kartonage) sortiert und vermarktet. Wegen der aktuellen Papiermarktentwicklung wäre eine Vertragsänderung für beide Vertragspartner vorteilhaft.
Verhandlungen werden geführt. Es wird über das Ergebnis der Gespräche berichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss beschließt, die Änderung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erfüllung der Abfallentsorgungspflicht mit der Stadt Neumünster vom 14.05.2001 zum 1.1.2015 zu empfehlen.
Der Kreistag beschließt die Änderung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erfüllung der Abfallentsorgungspflicht mit der Stadt Neumünster vom 14.05.2001 zum 1.1.2015.
Finanzielle Auswirkungen: im Rahmen der Abfallwirtschaft für die Abfallentgelte
Anlage/n: keine