Voraussetzungen
Wer kann sich einbürgern lassen?
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.
Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und es bestehen Sonderregelungen.
Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt, können Sie sich gerne von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einbürgerungskampagne beraten lassen.
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Inhaberinnen und Inhaber von Niederlassungserlaubnissen oder Personen mit EU-Aufenthaltsrecht erfüllen diese Voraussetzung grundsätzlich. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16, 17, 17a, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG besitzen, können nicht eingebürgert werden. Bitte entnehmen Sie Ihren Aufenthaltsstatus Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel.