Impfen / Testen
Alles rund um das Impfen
In den Arztpraxen können Sie sich nach Terminvereinbarung impfen lassen. Ärztinnen und Ärzte, die eine Corona-Schutzimpfung anbieten, finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Hauptsächlich wird der Impfstoff der Firma Moderna angeboten und verimpft. Die STIKO empfiehlt dessen Verwendung ab 30 Jahren, zugelassen ist dieser ab 12 Jahren.
Personen unter 30 Jahren und Schwangere werden in den Impfstellen mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft.
Abweichungen sind bei besonderen medizinischen Konstellationen möglich.
Eine generelle Wahlfreiheit beim Impfstoff besteht jedoch nicht.
Novavax:
Seit dem 24.02. können Termine mit dem Impfstoff von Novavax gebucht werden. Eine Priorisierung besteht bei diesem Impfstoff nicht mehr.
- Alle Personen ab dem 12 Lebensjahr können sich in unseren Impfstellen Erst,- Zweit,- oder Auffrischungsimpfungen buchen.
- Alle Personen ab 70 Jahre, Betreute Personen in Pflegeeinrichtungen und immungeschwächte Menschen können sich zusätzlich die zweite Auffrischungsimpfung in unseren Impfstellen buchen.
- Für alle Kinder im Alter 5 – 11 Jahre sind derzeit Doppeltermine für Kinderimpfungen verfügbar. Die Termine finden immer mittwochs und donnerstags nachmittags statt. (Informationen zu Kinderimpfungen finden Sie hier: FAQ Kinderimpfungen)
Seit 01.07.2022 gilt eine neue Bundestestverordnung. Danach soll grundsätzlich von anlasslosen Testungen abgesehen werden. Sollte doch ein anlassloser Test vorgenommen werden, muss dieser künftig selbst bezahlt werden.
Symptomatische Patient*innen sollten sich künftig nicht im Testzentren, sondern in Arztpraxen testen lassen.
Mitarbeitende in Krankenhäusern und Heimen werden in den Einrichtungen getestet.
In folgenden Fällen werden pro Test 3 Euro fällig:
- Bei Risikoexposition, z.B. vor Besuchen von Veranstaltungen in Innenräumen oder auch, wenn eine Person über 60 Jahren mit Risikoexposition am gleichen Tag besucht werden will – Nachweis: Selbstauskunft bzw. Tickets falls vorhanden
- Rote Kachel in der Corona-Warn-App – Nachweis: Vorzeigen der Corona-Warn-App
In folgenden Fällen bleibt die Testung kostenfrei:
- Kinder unter 5 Jahren – Nachweis: Ausweis
- Schwangere im 1. Trimester – Nachweis: Mutterpass
- Haushaltsangehörige von Infizierten – Nachweis: Arztbeleg (PCR-Testergebnis) + Nachweis gleiche Wohnanschrift (z.B. durch Vorlage Personalausweises)
- Personen, die sich nicht impfen lassen können – Nachweis: ärztliches Attest
- Teilnehmende von Studien zur Corona-Schutzimpfung – Nachweis: Vorlage des Teilnehmernachweises
- Pflegende Angehörige – Nachweis: glaubhafter Nachweis als Pflegeperson
- Menschen mit Behinderung und deren Betreuungskräfte – Nachweis: Anspruch muss glaubhaft gemacht werden (mündlich/schriftlich)
- Besuchende von Pflegeheimen & Krankenhäuser – Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung oder mündliche, glaubhafte Erklärung
Seit Dienstag, 15. Februar, müssen Personen ihr positives Selbst- oder Schnelltestergebnis immer mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Wer einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat, muss das Ergebnis ab sofort mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Ein PCR-Test kann wie bisher auch in einem Testzentrum, je nach Verfügbarkeit und Angebot in einer Teststation oder in einer Arztpraxis gemacht werden.
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es eine Vielzahl an Teststationen. Einen Überblick inkl. Adressen, Barrierefreiheit und Öffnungszeiten finden Sie auf dieser interaktiven Karte des Landes Schleswig-Holstein. (sollte die Karte nicht funktionieren nutzen Sie einen anderen Browser)
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte informieren Sie sich vorab über die Internetseite der jeweiligen Teststation.
Halten Sie gerne Rücksprache mit Ihrer Hausärztin beziehungsweise Ihrem Hausarzt oder wenden Sie sich an die zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums unter 116 117. Bei allgemeinen Fragen können Sie sich auch an die Bürgerhotline des Landes (0431-797 000 01) oder des Kreises Rendsburg-Eckernförde (04331- 202 850) wenden.