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Fonds zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte

Das Land Schleswig-Holstein hat vor dem Hintergrund des Anstiegs der Energiepreise einen Fonds zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte eingerichtet. Der Fonds dient der flexiblen Unterstützung und Entlastung der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen sowie der Haushalte mit geringem Einkommen in Zeiten gestiegener Energiepreise. Es werden bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert (siehe Billigkeitsrichtlinie des Landes gem. § 53 LHO). Erstattungsfähig sind die Kosten für Maßnahmen in der Zeit vom 01.12.2022 bis 30.09.2023. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungen nach diesem Fonds besteht nicht. Die Mittel dürfen nicht für den Erwerb von Fahrzeugen, Grundstücken oder Immobilien verwendet werden.
Anträge von Vereinen, Verbänden oder sonstigen rechtsfähigen Organisationen, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind und entsprechende Bedarfe für Maßnahmen im Kreis Rensburg-Eckernförde geltend machen wollen, können bis zum 15.02.2023 an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziale Sicherung per E-Mail an Soziale.Sicherung[at]kreis-rd.de gerichtet werden.


Der Antrag muss Folgendes enthalten:
•    Beschreibung von Maßnahme und konkretem Zweck, dem die finanzielle Unterstützung dienen soll
•    Höhe der beantragten Mittel
•    Bankverbindung
•    Erklärung, dass die Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden
•    Erklärung, dass keine anderweitige Hilfemöglichkeit besteht

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde kann bis zum 31.05.2023 Mittel abrufen. Um eine kurzfristige Auskehrung der Mittel für die Hilfsorganisationen zu erreichen, ist als Antragsfrist im ersten Schritt der 15.02.2023 benannt. Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft sein, können auch danach weitere Maßnahmen bis zum 30.04.2023 beantragt werden.