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Allgemeine Informationen - Schulamt

Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht es aus dem Landrat  und zwei Schulrätinnen. Als untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt zuständig für die Grund-, und Gemeinschaftsschulen sowie die Förderzentren im Kreisgebiet. 

Bei der Erfüllung der Aufgaben des Schulamtes wirken der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde und die Schulrätinnen als Landesbedienstete zusammen, auch wenn ihnen jeweils alleinige Zuständigkeitsbereiche zugeordnet sind. 

Die Schulrätinnen beraten die Schulen, insbesondere die Lehrkräfte und die Schulleitungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, sie üben die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen aus und haben die Dienstaufsicht über die Schulen. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Versorgung der Schulen mit Lehrerplanstellen und die Unterstützung bei der Gewinnung von Lehrkräften im Rahmen der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Mittel. 

Der Landrat übt die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aus.

Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein

Sommerferien04.07.2022 - 13.08.2022
Herbstferien10.10.2022 - 21.10.2022
Weihnachtsferien23.12.2022 - 07.01.2023
Osterferien06.04.2023 - 22.04.2023
Himmelfahrt19.05.2023 - 20.05.2023

Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien jeweils eine Kalenderwoche früher;
die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher.

 

Zuständigkeiten der Schulräte