Wiederzulassung
auf dieselbe Fahrzeughalterin / denselben Fahrzeughalter
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einer Abmeldung im Kreis Rendsburg-Eckernförde wiederzulassen wollen, so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer - gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder, soweit vorhanden und reserviert




