Vollmacht und Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer

Vollmacht

Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch eine Bevollmächtigte / einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die das entsprechende Startet den Datei-DownloadVollmachts-Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Außerdem müssen der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers und der/ des Bevollmächtigten mindestens als Kopie bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

Lastschrifteinzugsverfahren

In Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Die Zulassung erfolgt erst dann, wenn Sie die Teilnahmeerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben.   

Wenn Sie das Fahrzeug selbst zulassen, erhalten Sie den Vordruck bei uns in der Zulassungsbehörde.Wenn Sie eine/n Dritte/n bevollmächtigen, tragen Sie die notwendigen Angaben zur Einzugsermächtigung im Startet den Datei-DownloadTeilnahmeerklärungs-Formular ein.Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben.

Die Zulassungsbehörde kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch die erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigung. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie deshalb eine neue Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilen. Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Finanzamt mit.