Technische Änderungen

Wenn bei Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt wurden, so können Sie diese bei dem TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. abnehmen lassen, wenn die allgemeine Betriebserlaubnis eine Ein- bzw. Anbaumaßnahme vorsieht. Die technische Änderung wird dann in Ihren Fahrzeugpapieren von uns vermerkt.

Hierzu müssen Sie Folgendes mitbringen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Abnahmegutachten gemäß §19 StVZO vom technischen Überwachungsdienst (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)