Standortwechsel
Wenn Sie von einem/einer anderen Kreis/Stadt in den Kreis Rendsburg-Eckernförde gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug mit RD-Kennzeichen versehen.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw.bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die
schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer - Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenem Fahrzeug)
Halterwechsel mit auswärtigem Kennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das mit einem auswärtigem Kennzeichen versehen ist, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Standortwechsel mitbringen.




