Standortwechsel

Wenn Sie von einem/einer anderen Kreis/Stadt in den Kreis Rendsburg-Eckernförde gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug mit RD-Kennzeichen versehen.   

Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw.bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Startet den Datei-DownloadVollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die Startet den Datei-Downloadschriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Startet den Datei-DownloadEinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschild/er (nur bei zugelassenem Fahrzeug)

Halterwechsel mit auswärtigem Kennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das mit einem auswärtigem Kennzeichen versehen ist, müssen Sie die gleichen Unterlagen wie beim Standortwechsel mitbringen.