Neuzulassung

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldete Personen (Hauptwohnsitz) und Firmen möglich. 

 

Inländische Fahrzeuge:

Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief 
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen. 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Startet den Datei-DownloadVollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die Startet den Datei-Downloadschriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Startet den Datei-DownloadEinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

 
 

Eingeführte Fahrzeuge:

Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) benötigen Sie

  • Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Startet den Datei-DownloadVollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die Startet den Datei-Downloadschriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Startet den Datei-DownloadEinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer  

Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z. B. TÜV)
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Startet den Datei-DownloadVollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die Startet den Datei-Downloadschriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
  • Startet den Datei-DownloadEinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer