Neuzulassung
Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldete Personen (Hauptwohnsitz) und Firmen möglich.
Inländische Fahrzeuge:
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die
schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Eingeführte Fahrzeuge:
Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) benötigen Sie
- Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- den Kaufvertrag / die Rechnung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die
schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z. B. TÜV)
- den Kaufvertrag / die Rechnung
- eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die
schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer




