Kurzzeit-Kennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug für Überführungsfahrten (z. B. zu TÜV, DEKRA, vom Hersteller zur Zulassungsbehörde, zur Werkstatt), für Probefahrten und zu Fahrten wegen des Fahrzeugverkaufs benötigen, ist ein Kurzzeit-Kennzeichen zu verwenden.  

Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, benötigen Sie

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Startet den Datei-DownloadVollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die Startet den Datei-Downloadschriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten