Kurzzeit-Kennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug für Überführungsfahrten (z. B. zu TÜV, DEKRA, vom Hersteller zur Zulassungsbehörde, zur Werkstatt), für Probefahrten und zu Fahrten wegen des Fahrzeugverkaufs benötigen, ist ein Kurzzeit-Kennzeichen zu verwenden.
Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, benötigen Sie
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die
schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten




