Halterwechsel
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde (RD-) gekauft haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden. (Haben Sie ein Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen gekauft, beachten Sie bitte die Informationen zum
Standortwechsel.)
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw.bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung durch Vorlage der sogenannten EVB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle sichtbar zu machen.
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die
schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer - Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)




