Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren
Für die Neuausstellung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren benötigen wir eine Verlusterklärung vom eingetragenen Halter.
Verlust oder Diebstahl der/des Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) oder Fahrzeugscheines
Um eine neue ZB I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters - bei Erledigung durch Dritte eine zusätzlich eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
Verlust oder Diebstahl der/des Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) oder Fahrzeugbriefes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters - bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Der neue Kfz-Brief kann Ihnen nach 6-8 Wochen ausgehändigt werden. Bis dahin muss noch eine eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Briefes abgegeben werden. Diese Abnahme der eidesstattlichen Versicherung kann beim Notar oder auch bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, sonst reicht eine Verlusterklärung der eingetragenen Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters. Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- gültige Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters - bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige
- wenn nur ein Kennzeichen gestohlen/verloren wurde, ist das zweite mitzubringen




