Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen. Zwingende Voraussetzung für die Zuteilung ist gültiger TÜV und AU für den gesamten Zulassungszeitraum. Der / Die Antragssteller / in müssen persönlich erscheinen und das Fahrzeug muss vorgeführt werden.
Für die Zuteilung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Die Versicherungsbestätigung muss von der Versicherung vollständig ausgefüllt werden. - gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- Fahrzeug




