Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen. Zwingende Voraussetzung für die Zuteilung ist gültiger TÜV und AU für den gesamten Zulassungszeitraum. Der / Die Antragssteller / in müssen persönlich erscheinen und das Fahrzeug muss vorgeführt werden.  

Für die Zuteilung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
    Die Versicherungsbestätigung muss von der Versicherung vollständig ausgefüllt werden.
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • gültige Bescheinigung der Abgasuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Fahrzeug