Änderung des Namens oder der Anschrift
Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss der Name auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen.
Bei einer Änderung des Namens sind mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung
Änderung der Anschrift
Wenn Sie innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde umgezogen sind, muss die aktuelle Anschrift auf Teil I der Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugschein vermerkt werden. Diese Änderungen können Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.
Bei einer Änderung der Anschrift sind mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein
Der Fahrzeugbrief ist zusätzlich mitzubringen, wenn bereits mehrere Adressen im Fahrzeugschein eingetragen sind. Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere kann nur in der Zulassungsbehörde erfolgen. - gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister




