Änderung des Namens oder der Anschrift

Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss der Name auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen.  

Bei einer Änderung des Namens sind mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung  

Änderung der Anschrift

Wenn Sie innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde umgezogen sind, muss die aktuelle Anschrift auf Teil I der Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugschein vermerkt werden. Diese Änderungen können Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.  

Bei einer Änderung der Anschrift sind mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein
    Der Fahrzeugbrief ist zusätzlich mitzubringen, wenn bereits mehrere Adressen im Fahrzeugschein eingetragen sind. Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere kann nur in der Zulassungsbehörde erfolgen.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister