Abmeldung

Wenn Sie ein Auto abmelden wollen, müssen Sie Folgendes mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

Die Kennzeichen müssen entwertet werden, d. h. die Plaketten (TÜV, AU, Kreissiegel) müssen unkenntlich gemacht werden. Dafür brauchen Sie die Kennzeichen jedoch nicht unbedingt vom Fahrzeug zu entfernen. Die Entstempelung der Kennzeichen können die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde auch direkt am Fahrzeug erledigen. Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause - im Zulassungsbezirk des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der angrenzenden Kreise - aber noch möglich.

Externe Abmeldung

Sie können im Kreis Rendsburg-Eckernförde auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen außer Betrieb setzen. Sie müssen dabei die gleichen Unterlagen wie bei der Abmeldung mitbringen.