Abmeldung
Wenn Sie ein Auto abmelden wollen, müssen Sie Folgendes mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die Kennzeichen müssen entwertet werden, d. h. die Plaketten (TÜV, AU, Kreissiegel) müssen unkenntlich gemacht werden. Mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist die Rückfahrt nach Hause - im Zulassungsbezirk des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der angrenzenden Kreise - aber noch möglich.
Externe Abmeldung
Sie können im Kreis Rendsburg-Eckernförde auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen außer Betrieb setzen. Sie müssen dabei die gleichen Unterlagen wie bei der Abmeldung mitbringen.




