Vogelgrippe
Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe
Das Kreisveterinäramt informiert:
Geflügelpest („Vogelgrippe“)
Aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes wurde die Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein aufgehoben.
Im gesamten Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde darf Geflügel ab sofort in Freilandhaltung gehalten werden.
Die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung sind zu beachten.
Dazu hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Allgemeinverfügung erlassen.




