Vogelgrippe

Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe

 

Das Kreisveterinäramt informiert: 

Geflügelpest („Vogelgrippe“)  

Aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes wurde die Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein aufgehoben.

Im gesamten Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde darf Geflügel ab sofort in Freilandhaltung gehalten werden.

Die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung sind zu beachten.

Dazu hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Allgemeinverfügung erlassen.

 

Leitet Herunterladen der Datei ein Amtliche Bekanntmachung

Leitet Herunterladen der Datei ein Geflügelpest-Verordnung