BVD/MD
BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus)
Die Infektion mit dem Bovinen Diarrhoevirus ist eine verlustreiche Virusinfektion des Rindes.
Je nach Zeitpunkt der Infektion spricht man von einer transienten (vorübergehenden) oder persistenten (dauerhaften) Form der Erkrankung.
Bei der transienten Form infizieren sich die Tiere und leiden an einer akuten Infektion mit Fieber, Durchfall und zum Teil schwer gestörtem Allgemeinbefinden. Sie scheiden nur für einen kurzen Zeitraum geringe Virusmengen aus.
Persistent infizierte Tiere entstehen, wenn sich ein tragendes Rind in der Frühträchtigkeit (40. bis 120. Trächtigkeitstag) mit dem BVD-Virus infiziert.
Diese so genannten PI-Tiere scheiden ständig hohe Mengen des Virus aus.
Diesen Tieren kommt eine zentrale Rolle bei der Verbreitung im Bestand zu, da durch sie die Infektion im Bestand aufrecht erhalten bleibt.
Da diese Rinder selbst häufig klinisch unauffällig sind, kommt ihrer Ermittlung und Ausmerzung in Verbindung mit geeigneten Impfstrategien eine zentrale Bedeutung zu.
Das Ziel ist daher die Schaffung von PI-Tier-freien Beständen.
Zum 01.01.2011 wird eine Verordnung des Bundes zum Schutz der Rinder vor dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus in Kraft treten.
In dieser wird allen Rinderhaltern eine Bekämpfung zwingend vorgeschrieben werden.
Seit dem 01.10.2005 gibt es in Schleswig-Holstein eine BVDV-Landesverordnung, die den Rinderhaltern die Möglichkeit bietet, an einem freiwilligen Sanierungsverfahren teilzunehmen.
Jeder Landwirt, der an dem o. g. Sanierungsverfahren teilnimmt, muss vor der Probenentnahme eine
Verpflichtungserklärung beim zuständigen Veterinäramt einreichen.
BVDV-Sanierungsverfahren Übersicht als Fließschema:
Anerkennung
Aufrechterhaltung des Status
Antrag auf Ausstellung einer BVDV-Unverdächtigkeitsbescheinigung
Anerkennung als BVDV-unverdächtiger Bestand: 15,00 €
Ausstellung BVDV-Unverdächtigkeitsbescheinigung: 10,00 €




