BHV1 (IBR)

Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)

Bei der BHV1-Infektion handelt es sich um eine nicht auf den Menschen übertragbare Viruserkrankung des Rindes, die bei starker Belastung der Tiere (Stress, Geburt) zu sichtbaren Krankheitserscheinungen führen kann und daher mit großen wirtschaftlichen Verlusten verbunden ist.

Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) verursacht bei Rindern zwei verschiedene Krankheitsbilder:

  1. respiratorische Form (IBR = Infektiöse Bovine Rhinotracheitis): Entzündung der oberen Atemwege (Nase- und Luftröhre)
  2. genitale Form (IPV = Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis):
    Entzündung des Genitaltraktes

Viele Infektionen verlaufen unbemerkt. Eine akute Erkrankung äußert sich durch hohes Fieber, Rückgang der Milchleistung, Atemprobleme, Nasenausfluss und Rötung des Flotzmauls.

Eine Besonderheit dieser Infektionskrankheit ist es, dass ein einmalig infiziertes Tier lebenslang ein Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich. Sie können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbungen oder Stallwechsel) wieder ausscheiden und auf andere Rinder übertragen.

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Ein uneingeschränkter Handel ist nur mit BHV1-freien Rindern aus BHV1-freien Beständen oder kontrollierten Impfbeständen möglich. Die Rinder müssen von einer BHV1-Freiheitsbescheinigung begleitet sein. Ohne diese Bescheinigung dürfen Rinder nur zur Schlachtung, in den Export oder in reine Mastbestände verbracht werden.

Die BHV1-Bekämpfung ist Pflicht! Alle Rinderhalter müssen sich am BHV1-Sanierungsverfahren beteiligen.

BHV1-Sanierungsverfahren Übersicht als Fließschema:

 

Anerkennung als BHV1-freier Bestand: 15,00 €

Ausstellung BHV1-Freiheitsbescheinigung: 10,00 €