Tierseuchenbekämpfung

Das Sachgebiet der Tierseuchenbekämpfung umfasst den Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen sowie Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen im Seuchenfall. Weiterhin gehören Sanierungs-, Kontroll- und Monitoringuntersuchungen, die Überwachung der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften im internationalen Tier- und Warenverkehr und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung zum Aufgabengebiet.
Aufgaben:
- Ausstellung von Gesundheitszertifikaten beim Tierhandel und Tierreiseverkehr
- Bearbeitung der
Tierbestandanzeigen gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung - Bearbeitung der
Anzeigen von Bienenbeständen gemäß § 1a Bienenseuchen-Verordnung - Sanierungs-, Kontroll- und Monitoringuntersuchungen zu anzeige- und meldepflichtigen Tierkrankheiten
- Überprüfung von Tierhaltungen
- Zulassung von Viehhändlern und Viehsammelstellen
- Umsetzung tierseuchen- und tierkörperbeseitigungsrechtlicher Vorschriften Spezielles
- Blauzungenkrankheit
BVD/MD
BHV1 (IBR)
Amerikanische Faulbrut der Bienen - Kennzeichnungsvorschriften für kleine Wiederkäuer
Vogelgrippe
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www mlur.schleswig-holstein.de




