Lagerung wassergefährdender Stoffe
Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe und Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) müssen so beschaffen sein und so gebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird.
Bereits im bauaufsichtlichen Verfahren sind stets die Anforderungen an oben genannte Anlagen zu prüfen. Im Bauverfahren wird die untere Wasserbehörde beteiligt, die u.a. für JGS-Anlagen den Nachweis der Lagerkapazität für anfallende Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und Festmist für 6 Monate nach den Bestimmungen der Anlagenverordnung-VawS prüft.
- Lagerung von Dieselkraftstoff und Heizöl
- Ansprechpartner:
Herr Tams,
Frau Dittmer
Merkblatt - Oberirdische Lagerung von Dieselkraftstoff und Heizöl (Download)
Merkblatt - Sicherer Betrieb privater Heizöllagerbehälter (Download)
- Ansprechpartner:
- Eigenverbrauch- Tankstellen in der Landwirtschaft
- Ansprechpartner:
Herr Tams,
Frau Dittmer
Merkblatt (Download)
- Ansprechpartner:
- Verringerung der Silageabwässer aus Gärfuttersilos
- Ansprechpartner:
Herr Tams,
Herr Witthöft
Merkblatt - Was sind Silageabwässer? (Download)
Merkblatt - über Mögliche Varianten zur Verringerung des Silageabwassers (Download)
- Ansprechpartner:
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz):
http://www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/6900.php
- Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) vom 29. April 1996
http://sh.juris.de/sh/AwSV_SH_rahmen.htm
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - VV - VAwS
http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-7912.3-0001.htm




