Lagerung wassergefährdender Stoffe

Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe und Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) müssen so beschaffen sein und so gebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird.

Bereits im bauaufsichtlichen Verfahren sind stets die Anforderungen an oben genannte Anlagen zu prüfen. Im Bauverfahren wird die untere Wasserbehörde beteiligt, die u.a. für JGS-Anlagen den Nachweis der Lagerkapazität für anfallende Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und Festmist für 6 Monate nach den Bestimmungen der Anlagenverordnung-VawS prüft.

  • Lagerung von Dieselkraftstoff und Heizöl 

  • Verringerung der Silageabwässer aus Gärfuttersilos 

 

Rechtsgrundlagen