Abfallbehörde

Untere Abfallentsorgungsbehörde                                                                                              

Was Sie wissen sollten:

Der Kreis ist Träger der öffentlichen Abfallentsorgung. Zur Regelung der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen hat der Kreis eine Abfallwirtschaftssatzung sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen erlassen. Mit der Durchführung der Abfallwirtschaft im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen hat der Kreis die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH beauftragt. Die Entsorgungspflichten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wurden durch das zuständige Ministerium auf die AWR übertragen.

Nähere Information u. A. zur Abfallwirtschaftssatzung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abfuhrterminen, Entgelten, Entsorgungs- und Sortierhinweisen, Sperrmüllentsorgung und Recyclinghöfen finden sie unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.awr.de

Das Servicetelefon der AWR erreichen Sie unter 04331-345123


Ab dem 01.04.2010 wird die Anwendung des elektronischen Verfahrens für Entsorger, Erzeuger und Beförderer verbindlich. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.zks-abfall.de


Hier erhalten Sie Informationen zu:

  • Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Rendsburg – Eckernförde

  • Elektronisches Nachweisverfahren / Entsorgungsnachweise

  • Anordnung und ggf. Veranlassung der Entsorgung von unerlaubt abgelagerten Abfällen



  • Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm