Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Rendsburg-Eckernförde erstellt Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken.
Die Gutachten können von Privatpersonen, Gerichten, Kommunen u. a. beantragt werden und sind gebührenpflichtig.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre ( § 194 BauGB).
Der Antrag eines Gutachtens muss schriftlich vom Eigentümer oder eines gleichstehenden Berechtigten erfolgen.
Dem formlosen Antrag hinzuzufügen ist ein aktueller Grundbuchauszug vom Amtsgericht Eckernförde, Rendsburg, Kiel oder Neumünster.
Die Anfertigung des Gutachtens ist kostenpflichtig und richtet sich nach der
Gebührensatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 28. März 2002.
Beispiele der anfallenden Gebühren für ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von:
| 80.000,00 € | ca. 1.360,00 € Gebühr |
| 100.000,00 € | ca. 1.540,00 € Gebühr |
| 125.000,00 € | ca. 1.760,00 € Gebühr |
| 150.000,00 € | ca. 1.950,00 € Gebühr |
| 175.000,00 € | ca. 2.137,00 € Gebühr |
| 200.000,00 € | ca. 2.325,00 € Gebühr |
| 250.000,00 € | ca. 2.695,00 € Gebühr |
| usw. |
einschließlich Mwst., zuzüglich Fahrtkosten.




