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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist nicht gegeben.  


Beschreibung

Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.

Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser zum Beispiel verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.



Kosten

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.




Rechtsgrundlage

  • § 11 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).



Weitere Informationen

Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der ZB I zur Übernahme der Eintragungen aus Feld 33 "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.

Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie Unstimmigkeiten möglichst sofort.




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde / 2.3 - Verkehr (Eckernförde)
Mühlenberg 12
24340 Eckernförde

Tel.: 04351 / 7576-10
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Web: www.kreis-rd.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde / 2.3 - Verkehr (Hohenwestedt)
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: 04871 / 36-521
Fax: 04871 / 36-536
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 


Kreis Rendsburg-Eckernförde / 2.3 - Verkehr (Rendsburg)
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

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Postfach: 905
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Tel.: 04331 / 202 - 0
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E-Mail: info@kreis-rd.de
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