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Naturschutz

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.  


Beschreibung

Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.



Zuständigkeit

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden. Untere Naturschutzbehörden in Schleswig-Holstein sind die Landrätinnen und Landräte der Kreise und (Ober-)Bürgermeister/innen der kreisfreien Städte.

Die politische Steuerung des Naturschutzes erfolgt im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR).



Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG)



Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR).




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde / 5.2 - Bauaufsicht und Naturschutz
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: 04331 / 202 - 0
Fax: 04331 / 202 - 295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein