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Personalausweis: Verlustanzeige
Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).
Weitere Informationen
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
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Ansprechpartner
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Allensteiner Weg 2 - 4
24161 Altenholz
Tel.: 0431 3201-0
Fax: 0431 3201-145
E-Mail: gemeinde@altenholz.de
Web: www.altenholz.de
Mitarbeiter (Gemeinde Altenholz)
Frau Britta Gonscherowski ![]()
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-173
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: bgonscherowski@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 025
Mitarbeiter (Gemeinde Altenholz)
Frau Marina Jacobsen ![]()
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-174
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: mjacobsen@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 025
Mitarbeiter (Gemeinde Altenholz)
Herr Torben Knuth ![]()
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-175
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: tknuth@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 025
Mitarbeiter (Gemeinde Altenholz)
Frau Roswitha Pohl ![]()
Fachbereichsleiterin
Fachbereich 3 - BürgerBüro/Kfz-Zulassung
Tel.: 0431/3201-172
Fax: 0431/3201-177
E-Mail: rpohl@altenholz.de
Etage: EG | Zimmer: 024
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