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Landwirtschaftliche Betriebsprämie (EG-Direktzahlungen)

Die EG-Direktzahlungen („einheitliche Betriebsprämie“) dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.  


Beschreibung

Die den Antragstellern im Jahr 2005 zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Beihilfe. Sie können zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.

Die Höhe der Beihilfe hängt von dem von der Verwaltung festgesetzten Wert der Zahlungsansprüche ab. In dem Zeitraum von 2010 bis 2013 erfolgt schrittweise die Angleichung zu einem landeseinheitlichen Wert.

Vorraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von 1 Hektar pro Zahlungsanspruch. Statt einer Bewirtschaftung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.



Zuständigkeit

An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).



Fristen

Der Antrag ist in jedem Jahr bis zum 15. Mai zu stellen.



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen werden allen landwirtschaftlichen Unternehmen, die im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt haben, unaufgefordert zugeschickt.




Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nummer 73/2009 vormals 1782/2003,
  • Verordnung (EG) Nummer 795/2004,
  • Verordnung (EG) Nummer 796/2004,
  • Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsgesetz - BetrPrämDurchfG),
  • Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV),
  • Gesetz zur Regelung der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Landwirte im Rahmen gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Direktzahlungen und sonstige Stützungsregelungen,(Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz - DirektZahlVerpflG),
  • Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung - DirektZahlVerpflV),
  • Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV).



Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Europäischen Union (EU).




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-02
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein