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Gefährliche Hunde - Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 12 GefHG.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 12 Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG).
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Ansprechpartner
Amt Dänischenhagen
Sturenhagener Weg 14
24229 Dänischenhagen
Tel.: +49 4349 / 809
Fax: +49 4349 / 809 - 925
E-Mail: info@amt-daenischenhagen.de
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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