Suchtvorbeugung
Leitlinien der Suchtvorbeugung
Suchtprävention muss langfristig und kontinuierlich angelegt sein.
Sie soll Menschen, ausgerichtet auf ihre jeweilige Lebenswelt, begleiten und sich an den gegebenen Verhältnissen orientieren. Maßnahmen und Konzepte sollten aufeinander aufbauen, abgestimmt und über einen längeren Zeitraum strukturiert sein.
Suchtprävention ist zielgruppenspezifisch und lebensweltorientiert.
Suchtprävention schließt alle Altersgruppen ein und ist nicht fixiert auf Kinder und Jugendliche, auch wenn hier aus entwicklungspsychologischen Gründen ein Schwerpunkt liegt. Das methodische Repertoire ist auf die jeweilige Zielgruppe mit ihren Konsumgewohnheiten und ihrem Lebenshintergrund abzustimmen.
Suchtprävention muss frühzeitig ansetzen.
Suchtbegünstigende Einstellungen und Verhaltensmuster haben ihre Grundlage bereits im Vorfeld eines Missbrauchsverhaltens. Suchtvorbeugung muss daher bereits in der Familie, im Elementarbereich und der Grundschule ansetzen. Darüber hinaus muss sie altersgruppengerechte Angebote für alle Lebensphasen entwickeln, da in allen Lebensphasen ein Gefährdungspotential vorliegt.
Suchtprävention muss geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigen.
Ursachen für missbräuchlichen Konsum von Suchtmitteln weisen neben geschlechtsübergreifenden Aspekten auch frauen- und männerspezifische Muster auf. Diese beziehen sich vor allem auf die durch Erziehung und Sozialisation geprägte Identität und das von Familie und Gesellschaft erwartete geschlechtsspezifische Rollenverhalten.
Nicht nur Ursachen, auch Einstiegs- und Konsummuster können sich bei Männern und Frauen unterscheiden. Diese Geschlechterdifferenzierung muss sich in suchtpräventiven Konzepten wiederfinden und in ihrer konkreten Umsetzung ihren Ausdruck finden.
Suchtprävention umfasst suchtspezifische und unspezifische Elemente.
Suchtprävention ist Element einer umfassenden Konzeption von Gesundheitsförderung mit einem eigenständigen Profil.
Die suchtspezifische Vorbeugung grenzt sich ab gegenüber der allgemeinen Gesundheitsförderung, da hier die suchtbegünstigenden Verhältnisse und die Entstehung süchtigen Verhaltens im Vordergrund stehen, die beeinflusst werden sollen. Ein Teilgebiet dieses Bereiches ist die suchtmittelspezifische Prävention. Diese Vorbeugung zielt ab auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen einzelnen Suchtmitteln gegenüber.
Suchtvorbeugung soll sich jedoch nicht in erster Linie mit dem Thema Sucht mit allen angsteinflößenden Aspekten beschäftigen, sondern die Auseinandersetzung mit Faktoren in den Mittelpunkt stellen, die im Einzelnen, in der Familie, im Elementarbereich, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Gesellschaft zu Sucht führen können. Nicht das bloße Wissen um Bedingungsfaktoren von Suchtgefährdung stehen im Vordergrund. Ziel muss auch eine aktive thematische Auseinandersetzung zum Erwerb und zur Einübung von Handlungskompetenz sowie gesundheitsfördernder Eigenverantwortung sein.
Suchtprävention muss personen- und strukturorientiert sein.
Personenorientierte Suchtprävention richtet sich an den einzelnen Menschen. Das Ziel besteht darin, dem Individuum Kenntnisse, Erfahrungen und Ressourcen zu vermitteln, die süchtigem Verhalten vorbeugen oder entgegen wirken. Das geschieht einerseits durch Information und Aufklärung und andererseits durch die Auseinandersetzung mit innerpsychischen Prozessen und dem gefühlsmäßigen Hintergrund von Sucht. Angestrebt wird eine Stärkung der Persönlichkeit und der Autonomie. Personenorientierte Suchtvorbeugung kann auf einer persönlichen Beziehungsebene, in größeren Gruppen oder massenmedial aufbereitet erfolgen.
Strukturorientierte Suchtvorbeugung meint, auf jene Entstehungsbedingungen süchtigen Verhaltens einzugehen, die über eine Einzelperson hinausgehen. Gesetze und Erlasse, Lebens- und Arbeitsbedingungen, Umweltfaktoren. Spezifische Maßnahmen können sich auf einen relativ engen Ausschnitt (z. B. einen Betrieb, einen Ortsteil) beziehen oder die gesamte Gesellschaft betreffen (Jugend- und Familienpolitik, Sozial- und Gesundheitspolitik, Arbeitsrecht, Baurecht).
Suchtprävention kann sich am Suchtverhalten und am Suchtmittelmissbrauch im Besonderen orientieren und dabei am Individuum oder an Strukturen ansetzen: Information und Aufklärung über Suchtmittel (personenorientiert) und die Regulierung des Verhaltens durch Regeln wie Rauchverbote und der Zugriffsnähe durch Gesetze, z. B. Eindämmung von Spielhallen (strukturelle Prävention).
In der Suchtprävention sind Verhaltens- und Verhältnisprävention miteinander verzahnt.
Aufgaben und Ziele der Suchtvorbeugung
Die Aufgabenfelder kommunaler Suchtprävention umfassen die Initiierung, Durchführung, konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung der praktischen Präventionsarbeit im Gemeinwesen. Dabei ist eine Vernetzung mit anderen für Prävention relevanten Institutionen, auch auf Landesebene, wünschenswert.
Zentrale Aufgabe der Prävention ist Bildungsarbeit. Dies bedeutet die Durchführung suchtvorbeugender Veranstaltungen, Seminare und Bildungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Zielgruppen. Institutionelle Adressaten dieser Arbeit sind dabei Einrichtungen der Familie, der Elementarpädagogik, der Schulen, der
außerschulischen Jugendarbeit, der Jugendhilfe, von Vereinen und Verbänden, der Betriebe, der sozialen Betreuung und anderer interessierter Gruppen. Ein besonderer Schwerpunkt sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für MultiplikaorInnen (Lehrkräfte, ErzieherInnen, PädagogInnen, AusbilderInnen), um Suchtvorbeugung auch in anderen Arbeitsfeldern zu etablieren.
Die Vorbeugungspraxis zielt auch auf die Entwicklung von modellhaften und möglichst gemeindenah angelegten Projekten. Hier sollen handlungsorientierte und erlebniszentrierte Projekte konzipiert werden, die exemplarisch aufzeigen, in welcher Form suchtvorbeugende Zielvorgaben umsetzbar sind.
Suchtvorbeugung findet in Schleswig-Holstein und im Kreis Rendsburg-Eckernförde auch durch ausgebildete Multiplikatoren statt, die auf Honorarbasis an eine Institution angebunden sind. Die Aus- und Fortbildung für diese MultiplikatorInnen muss durch die hauptamtliche Vorbeugung gewährleistet sein und koordiniert werden. Qualitätsstandards sind auf der Basis der Zertifikate zur Suchtpräventionskraft der Landesstelle gegen die Suchtgefahren in Schleswig-Holstein (LSSH) zu etablieren.
Ebenfalls Aufgabe kommunaler Prävention ist die Beratung und Betreuung von Personen, die in ihren Tätigkeitsbereichen oder Projekten vorbeugend tätig sind. Suchtvorbeugung ist nur als Gemeinschaftsaufgabe wirklich sinnvoll. Regionale und überregionale Gremienarbeit und die Beteiligung an fachspezifischen Arbeitskreisen sind notwendiger Bestandteil der Arbeit. Gerade strukturelle Ziele benötigen politische und administrative Akzeptanz und eine Fortentwicklung der regionalen Vorbeugungskonzepte sollte im Austausch mit anderen Institutionen und überregionalen Gremien erfolgen.
Ein wesentliches Anliegen der Vorbeugung ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, Kampagnen und Aktionen ebenso wie Pressearbeit und Aufklärungsarbeit in unterschiedlichsten institutionellen Zusammenhängen. Zentraler Bestandteil ist die Evaluation und Dokumentation der geleisteten Arbeit.
Präventionsinstitutionen sind die Anlaufstelle zur Verteilung von Informationsmaterialien, Unterrichtsmaterialien und sonstigen Dokumentationen zu suchtvorbeugenden Themen.
Ziele der Suchtprävention sind Information und Aufklärung aller Zielgruppen über Gefährdungen, die aus dem Gebrauch unkontrolliertem bzw. missbräuchlichem Konsum entstehen können. Es gilt, Modelle eines bewussten und kritischen Umgangs mit Suchtmitteln zu entwickeln. Der problematische Aspekt des Suchtmittelkonsums als Bewältigungsstrategie in belastenden Situationen soll bewusst gemacht werden. Alternative Bewältigungsstrategien müssen entwickelt werden.
Spezielle Handlungskompetenzen (z. B. Gruppendruck widerstehen können, Verführung zum Konsum suchtriskanter Substanzen widerstehen können, Konfliktfähigkeit fördern, Sensibilisierung für Suchtphänomene aller Art) sollen erhöht werden. Geschlechtsspezifische Verhaltensmuster müssen hierbei bedacht
werden.
Ziel ist weiterhin die Aufklärung über die Hintergründe und Entstehung von Sucht, Aufklärung über verschiedene Suchtformen und deren Besonderheiten sowie Anregung zur Auseinandersetzung mit den eigenen Suchttendenzen und deren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden.
Daneben gilt es, positive Leitbilder zu vermitteln, moralisch-ethische Werthaltungen zu fördern und für Lebensfreude und Mitverantwortung zu werben. Es ist zu beachten, dass eine Forderung nach genereller Abstinenz unrealistisch ist. Das Bedürfnis nach nichtalltäglichen Erlebnissen, Rausch und Genuss ist tief im Menschen verankert. Wichtiger und wahrscheinlich wirkungsvoller ist es, partieller und/oder temporärer Abstinenz zu einem positiven Image zu verhelfen (nicht trinken beim Autofahren, nicht rauchen in Gegenwart von Nichtrauchern). Ziel der suchtmittelspezifischen Vorbeugung ist es, dem missbräuchlichen Konsum entgegenzuwirken und zu einer Verringerung negativer Folgeerscheinungen beizutragen.
Auf der strukturellen Ebene sind Forderungen nach Erschwerung des Zugangs zu Suchtmitteln (Abschaffung von Zigarettenautomaten, kein Alkohol an Tankstellen), Beeinflussung des Konsums legaler Suchtmittel durch Preisgestaltung, Einschränkung oder Verbot der Suchtmittelwerbung und Entwicklung von Gegengewichten zur Suchtmittelwerbung zu unterstützen.
Bausteine der Suchtvorbeugung
Im folgenden sind Bausteine aufgelistet, mit denen unterschiedliche Träger gute Erfahrungen gemacht haben und die Prävention im vorher beschriebenen Sinne ermöglichen.
Das Projekt „Gläserne Schule“ wird in Kooperation mit der KOSS (Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung) durchgeführt und liefert hervorragende Daten für gezielte Suchtvorbeugungsmaßnahmen in einzelnen schulischen Gruppen.
| Maßnahmen | Zielgruppen | Zielorte |
| Schulvormittage zu suchtspezifischen und -unspezifischen Themen (ca.5 Std.) | SchülerInnen aller Schularten | Schulen |
| Seminare mit Schulklassen | SchülerInnen aller Schulen | Schulklassen im Klassenverband |
| Arbeitskreise an Schulen | Eltern, Lehrkräfte, SchülerInnen | Schulen |
| Projekttage /Projektwochen | SchülerInnen aller Schularten | Schulen |
| "peer to peer Education" | SchülerInnen | Schulen |
| Elternarbeit | Eltern | Kindergärten, Schulen |
| Fortbildung für Lehrkräfte | Lehrkräfte aller Schularten | Schulen |
| Projekt "Gläserne Schule" | SchülerInnen aller Schularten | Schulen |
| Außerschulische Jugendarbeit | Jugendliche | Jugendpflege und -hilfeeinrichtungen, Vereine, Verbände, Kirchengemeinden |
| Gefährdeten- vorbeugung | Gefährdete Kinder, Jugendliche, Erwachsene | Vor Ort, Einrichtungen aller Art |
| Geschlechtsspezifische Maßnahmen | Kinder, Jugendliche, Erwachsene | Schulen, Kindergärten, Jugendtreffs, Vereine, Bildungseinrichtungen |
| Fortbildung im Elementarbereich | ErzieherInnen/ SozialpädagogInnen | Kindergarten |
| Fortbildung für die Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen | MitarbeiterInnen im Bereich Jugendpflege und Jugendhilfe | Bildungseinrichtungen |
| Fortbildung für MultiplikatorInnen | fachkräfte aus Beratung und Prävention, Fachkräfte aus Betrieben und sozialen Einrichtungen | Bildungseinrichtungen |
| Suchtvorbeugung in Betrieben | MitarbeiterInnen von Betrieben | Arbeitsstätten |
| Besuch von Facheinrichtungen (Beratungsstellen/ Therapiestellen) | Gruppen aus allen gesellschaftlichen Bereichen | Beratungsstellen, Fachkliniken |
| Interkulturelle Suchtvorbeugung | Unterschiedliche ethnische Bevölkerungsgruppen | Bildungsstätten, Infomaterial |
| Präventionsberatung | MultiplikatorInnen | Präventionsinstitution |
| Ausstellungen/Theater | Kinder, Jugendliche Erwachsene | Theater, sonstige geeignete Spielstätten |
| Großveranstaltungen und Kampagnen | nicht zu spezifizieren | nicht zu spezifizieren |
| Strukturverbesserungen | Kinder, Jugendliche, Erwachsene | Kindergärten, Schule, Jugendeinrichtungen, Vereine |
| Gremienarbeit | Mitarbeitende aus Sozialarbeit, Pädagogik, Verwaltung und Politik | Politische Gremien, Instiutionen, Verbände |
In den Bausteinen sind substanzspezifische wie auch substanzunspezifische Anteile vorhanden. Bei jüngeren Zielgruppen liegt der Schwerpunkt eher im substanzunspezifischen Bereich, bei älteren SchülerInnen und Jugendlichen im substanz-spezifischen Bereich. Ab der 9. Klassenstufe ist insbesondere zu berücksichtigen, für die Zielgruppe attraktiv zu bleiben und unter Berücksichtigung einer bereits gefällten Entscheidung über den Einstieg in den Suchtmittelgebrauch (z. B. Rauchen, Alkohol, Cannabis) riskanten Konsummustern und Abhängigkeitsentwicklung entgegenzuwirken.
Qualitätssicherung und Evaluation
In der Suchtprävention ist eine kontinuierliche Evaluation erforderlich. Neben der quantitativen Erfassung, aus der die Zahl der TeilnehmerInnen, Dauer, Ort und Zielgruppe der Veranstaltungen ersichtlich werden, ist es notwendig, auch die Inhalte und Ziele zu evaluieren.
Zunächst kann die Anwendbarkeit der konkreten Maßnahmen und Bausteine in der Praxis überprüft werden. Hierbei ist es von Bedeutung, ob die Zielpersonen erreicht werden, welche Resonanz die angewandten Methoden und Materialien hervorgerufen haben und wie die Umsetzung der pädagogischen Inhalte durch die Zielgruppe erlebt wurde. Auch die Veränderung von Einstellungen zu Sucht und Suchtmitteln lässt sich in vielen Maßnahmen noch evaluieren, eine Verhaltensänderung ist aufgrund des häufig punktuellen oder phasenweisen Kontaktes kaum zu erstellen. Die Feststellung der längerfristigen Effekte fällt hier ebenfalls ungleich schwerer. Die Auswirkungen auf einen zukünftigen Konsum können seriös nur mit Hilfe von aufwendigen Längsschnittdesigns überprüft werden. Derartige Untersuchungen können nur als eigenständige Projekte und nicht im Rahmen allgemeiner Präventionsarbeit verfolgt werden. Hierfür bedarf es eigener Sach- und Personalmittel für geeignete MitarbeiterInnen.
Einen Ansatz zu Längsschnittbefragungen bietet das Modell „Gläserne Schule“ in Bezug auf die sich wiederholende Befragung einer Klasse während der gesamten Schulzeit. Diese Ansätze gilt es zu unterstützen und ihre Erkenntnise zu nutzen.
Sowohl die Evaluation der Veranstaltungen als auch die Ergebnisse von Untersuchungen gilt es im Sinne eines Qualitätsmanagements in die Konzeptionen und Weiterentwicklungen des suchtvorbeugenden Arbeitens zu integrieren. Hierfür sind in den Institutionen entsprechende Strukturen zu schaffen.
Dies betrifft auch die Integration der nicht hauptamtlichen Kräfte in diesen Prozess und ihre Begleitung in der Fortbildung.
Für die personenorientierte Suchtvorbeugung sollen nur Mitarbeitende eingesetzt werden, die neben der inhaltlichen Fachkompetenz im Bereich der Suchtvorbeugung auch pädagogische Kompetenz für den Umgang mit unterschiedlichsten Gruppen und Einzelpersonen mitbringen. Aus den in der Praxis gewonnen Erfahrungen und Erkenntnissen ist es sinnvoll, die Fachkräfte auch geschlechtsspezifisch weiterzubilden.
Für die strukturorientierte Suchtvorbeugung werden Mitarbeitende gebraucht, die neben ihrer Fachkompetenz auch die Fähigkeit mitbringen, in den verschiedensten Gremien und Verbänden überzeugend im Sinne der Ziele der Suchtvorbeugung zu arbeiten.
Um einen hohen Qualifizierungsstandard der Mitarbeitenden zu halten, müssen regelmäßige Supervision, Fort- und Weiterbildungen durchgeführt werden.
Bedarf und weitere Entwicklung der Suchtvorbeugung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Von den Anbietenden einer qualifizierten Suchtprävention ist zu erwarten, dass sie an den hier formulierten Leitlinien orientierte Maßnahmen im Sinne der genannten Bausteine für eine gezielte Vorbeugung gegen die Entwicklung von Suchtverhalten im Allgemeinen und Suchtmittelmissbrauch im Besonderen entwickeln, durchführen und optimieren.
Das Präventionsangebot muss das gesamte Kreisgebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde erreichen. Für die unterschiedlichen Zielgruppen müssen spezifische Angebote vorgehalten werden. Die Fortbildungsangebote für die Berufsgruppen möglicher Multiplikatoren sind zu fördern. Für eine qualifizierte Berichterstattung und zur Prüfbarkeit der erbrachten Leistungen sollten alle Maßnahmen und Projekte evaluiert werden. Die Kooperation und Vernetzung der an der Suchtvorbeugung beteiligten Institutionen ist zu fördern und zu unterstützen.
Suchtprävention muss langfristig gefördert werden, damit sie ihre Aufgaben und Ziele bewältigen und erreichen kann. Für eine präzise Bedarfserhebung fehlen in der Wissenschaft nach wie vor entsprechende Maßstäbe und Berechnungen. Unstrittig ist, dass Suchtvorbeugung eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe ist, die entsprechender Kräfte und Mittel bedarf, um sinnvolle suchtvorbeugende Aktivitäten in Gang zu setzen.
In der „Flensburger Erklärung“ einer deutsch-dänischen ExpertInnengruppe (1994) wurde berechnet, dass für 50.000 EinwohnerInnen eine hauptamtliche Stelle für Suchtprävention benötigt wird. Schweizer Untersuchungen der Universität Zürich kommen zu einer gleichen Einschätzung.
Festzustellen ist, dass bei allen Institutionen, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde im Bereich der Suchtvorbeugung aktiv sind, die Nachfrage der vorhandenen Kapazitäten übersteigt.




