Ambulante Hilfen

Sozialpsychiatrischer Dienst

Rechtliche Grundlage der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes ist das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz PsychKG) des Landes Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2000.

Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine seelische
1. Krankheit
2. Behinderung oder
3. Störung von erheblichem Ausmaß
einschließlich einer Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten erkennbar ist.

Träger der Aufgaben nach diesem Gesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Die Kreise richten zur Gewährung der Hilfen einen Sozialpsychiatrischen Dienst ein. Für die Gewährung dieser Hilfen bleiben die in allen Kreisen und kreisfreien Städten bereits eingerichteten Sozialpsychiatrische Dienste zuständig. Die Qualifikationsanforderungen für die Leitung dieser Dienste sind durch Verordnung vom 21. Februar 2000 festgelegt. Damit ist dieser Dienst gesetzlich verankert.

Das Gesetz regelt zum einen Leistungen, die psychisch kranke Menschen befähigen soll, menschenwürdig und selbstverantwortlich zu leben.

Zum anderen regelt das Gesetz die Unterbringung des Betroffenen in ein Krankenhaus, wenn Gefahr für sein Leben, seine Gesundheit oder die Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße besteht.

Die Klientel der Suchtberatung des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist häufig gekennzeichnet durch niedrigen Sozialstatus, geringe Mobilität, fehlende Krankheitseinsicht und geringe Behandlungsmotivation. Es sind Menschen, die von den herkömmlichen Beratungsstellen und Beratungsangeboten häufig nicht erreicht werden.

Durch Beschluss des Kreistages kam es Ende des Jahres 2000 zu einer Änderung im Stellenplan des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes. Daraus resultiert, dass niedrigschwellige aufsuchende Suchtkrankenhilfe durch die Freien Wohlfahrtsverbände erfolgt.
Die Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfolgen in Form von Krisenintervention und Clearingfunktion.
In der Kreisgesundheitsbehörde wird rund um die Uhr ein ärztlicher Rufbereitschaftsdienst zur Frage der nichtfreiwilligen Krankenhauseinweisung (PsychKG) vorgehalten.

Bereits der Psychiatrieplan 1990 hat als Mindestausstattung für die Dienste pro 100.000 Einwohner 1 Ärztin/Arzt und 4 Fachkräfte für erforderlich gehalten. Diese Vorschläge sind also bei weitem nicht umgesetzt worden.

Laut Gesetz koordinieren die Kreise und kreisfreien Städte die Hilfsangebote für psychisch Kranke und richten zu diesem Zweck Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie ein. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht dieser Arbeitskreis seit 1990.

Im Jahre 1984 wurde im Kreis Rendsburg-Eckernförde der Psychosoziale Arbeitskreis gegründet, aus dem sich der jetzige Arbeitskreis „Sucht“ entwickelt hat. Über eine Verzahnung mit dem Arbeitskreis „gemeindenahe Psychiatrie“ wird derzeit diskutiert.

Zur Vertretung der Belange und Anliegen der untergebrachten Personen hat der Kreis eine Besuchskommission (Anliegenvertretung) bestellt, deren Geschäftsführung beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes liegt.

Eine Besonderheit der Arbeitsweise des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist die Verzahnung von sozialpädagogischer und nervenärztlicher/psychotherapeutischer Kompetenz mit der Möglichkeit optimierter Hilfe.

Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet eng mit allen im Bereich der suchthilfetätigen Gruppierungen zusammen. Im Grenzbereich zwischen ambulanten und stationären Angeboten liegt ein Schwerpunkt der Arbeit. Die Kontakte erfolgen durch Hausbesuche, die je nach Indikationen von den Sozialpädagogen oder dem Nervenarzt vorgenommen werden, in speziellen Fällen auch von beiden zusammen. Psychosoziale Einrichtungen, Angehörige, ÄrztInnen, Polizei und Gemeindeverwaltungen bitten tagsüber den Sozialpsychiatrischen Dienst um Krisenintervention mit Fragestellungen bis hin zu einer möglichen Zwangseinweisung. Die Kontaktaufnahme mit diesem schwierigen Klientel des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist oft nur unter Zuhilfenahme der regionalen Angebote wie Arztpraxen, Ämter, Polizei möglich. Die Betroffenen befinden sich nicht selten in einem lebensbedrohlichen Zustand, den sie selbst naturgemäß so nicht einschätzen bzw. einschätzen können.
Die Konsumenten illegaler Drogen sind nicht selten in der Art persönlichkeitsverändert, dass von ihnen neben selbstgefährdenden Verhalten auch eine Fremdgefahr ausgeht. Einsätze, auch bei diesem Klientel, nehmen in Häufigkeit und Tragweite zu.

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Krisendienst

1. Konzeption

Die wichtigsten Kennzeichen des Krisendienstes sind:

  • Einfacher Zugang
    Für alle psychiatrischen und psychosozialen Probleme wird eine einheitliche Telefonnummer rund um die Uhr bereitgehalten.
  • Verzicht auf Ausschlüsse
    Jede/r Bürger/in kann sich jederzeit mit jedem Problem an den Krisendienst wenden. Jede/r Hilfesuchende, der sich selbst als in einer Krise befindlich beschreibt, wird als solcher behandelt.
  • Breites Leistungsspektrum
    Die MitarbeiterInnen haben ein breites Repertoire an Interventionsmöglichkeiten, welches sie in jedem Einzelfall sofort einsetzen können: telefonische Beratung, Hausbesuche, Treffen an dritten Orten, Begleitung von Hilfesuchenden (z.B. in die Klinik), Hinzuziehung anderer Notdienste, Vermittlung an andere Dienste. Die Leistungen des Krisendienstes sind für die Betroffenen kostenlos und auf Wunsch anonym.
  • Umfassender Klientenbegriff
    Der Krisendienst kann nicht nur von hilfebedürftigen Personen selbst in Anspruch genommen werden, sondern ebenso auf Veranlassung Dritter tätig werden, z.B. Angehöriger, Nachbarn, Freunde. Andere Notdienste wie Polizei oder Notärzte können den Krisendienst hinzuziehen, ebenso Einrichtungen, die interne Krisen von Bewohnern nicht allein bewältigen können.
  • Einbindung aller sozialpsychiatrisch Tätigen
    Beschäftigte aller sozialpsychiatrisch tätigen Träger arbeiten als Honorarkräfte im Krisendienst zusammen. Dadurch kann die gesamte in der Region vorhandene Fachkompetenz genutzt werden. Das mancherorts entstandene Konkurrenzverhalten verschiedener Einrichtungen und Träger verliert durch die nächtliche Kooperation an Bedeutung.
  • Aktuelle Krisenbewältigung
    Der Krisendienst erarbeitet mit den Betroffenen für die aktuelle Situation eine Problemlösung, die bis zur Verfügbarkeit anderer Hilfen durchhält oder die Betroffenen in die Lage versetzt, ihr Problem selbstständig weiter zu bearbeiten. Der Krisendienst hilft, Perspektiven zu finden und vermittelt gegebenenfalls weiterführende Hilfen.

2. Organisation

Gemeinsam mit dem Beratungszentrum der Brücke ist der Krisendienst rund um die Uhr telefonisch erreichbar und sucht bei Bedarf außerhalb der Dienstzeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes Hilfesuchende im gesamten Kreisgebiet auf.

Für mobile Einsätze steht den Mitarbeitern ein zur Verfügung gestellter Pkw sowie ein mobiles Telefon zur Verfügung. Auch im Außeneinsatz sind die Mitarbeiter unter derselben Telefonnummer ständig erreichbar.
Um einen nahtlosen Anschluss und eine optimale Vernetzung zwischen Tag- und Nachtdiensten zu gewährleisten, wird das Beratungszentrum der Brücke montags bis freitags von 8.00 - 19.00 Uhr vorgehalten, sodass unter derselben Telefonnummer eine 24-stündige Erreichbarkeit für alle Tage des Jahres gesichert werden kann.

Der Mitarbeiterstamm setzt sich aus Beschäftigten verschiedenster Träger gemeindepsychiatrischer Hilfen zusammen. Hauptberuflich stammen sie aus dem gesamten Spektrum des psychosozialen Versorgungssystems.
Alle Mitarbeiter verfügen über eine Grundausbildung in lösungsorientierter Krisenintervention. Vertiefende Fortbildungsveranstaltungen und externe Supervision werden ergänzend durchgeführt.

3. Inanspruchnahme des Krisendienstes

Der Krisendienst wird im Jahr ca. 2000-mal in Anspruch genommen. Die Verteilung der Inanspruchnahme auf die Wochentage zeigt einen besonders hohen Bedarf an Krisenhilfe an Wochenenden und Feiertagen, wenn kaum andere Dienste zur Verfügung stehen.

Mit welchen Arten von Krisen und Notlagen hat der Dienst vorrangig zu tun? Eine Übersicht zeigt das folgende Diagramm:

Bei den aufgeführten Krisenarten handelt es sich keinesfalls um diagnostische Kategorien oder Aussagen über die Erkrankungsbilder der Hilfesuchenden. Vielmehr sind hier die akuten Anlässe aufgeführt, die die Betroffenen zur Inanspruchnahme des Krisendienstes veranlassen.

Eine wichtige Rolle für den erfolgreichen Einsatz des Krisendienstes spielt die gute Zusammenarbeit mit anderen Notdiensten, wie den Notaufnahmen der Krankenhäuser, notärztlichem Ringdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes und der Polizei.

Die hohe Inanspruchnahme des Dienstes bestätigt, dass der Bedarf nach psycho-sozialer Krisenhilfe im Kreisgebiet sehr groß ist, gerade zu den Zeiten, in denen das bestehende Hilfesystem des Tages nicht erreichbar ist.

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Suchtberatungsstellen

Ausgehend von dem „Rahmenplan für Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und deren Angehörige“ der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS, 1992), der „Bestandsaufnahme der Suchtarbeit in Schleswig-Holstein“ aus dem Jahr 1989 und den „Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich“ aus dem Jahr 1978 sollen hier Mindeststandards für Suchtberatungs- und -behandlungsstellen beschrieben und eine Gegenüberstellung von dem Ist-Angebot mit einer in der obigen Literatur diskutieren Soll-Versorgung (ansatzweise) verglichen werden.

Dabei wird an dieser Stelle kein Anspruch auf absolute Vollständigkeit und wissenschaftlich nachweisbare Genauigkeit erhoben, da die dafür notwendigen Hilfsmittel nicht zur Verfügung stehen.

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Ambulante Beratung

Im aktuellen “Wegweiser der Suchthilfe“ für den Kreis Rendsburg - Eckernförde (Stand: Juni 1999) werden folgende Anbieter von Beratungsangeboten genannt (in der Reihenfolge der Auflistung): Kreis Rendsburg-Eckernförde, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg, Ev. - Luth. Kirchenkreis Eckernförde, Die Brücke Rendsburg - Eckernförde e.V.

Nicht aufgelistet sind Beratungsangebote der Krankenkassen (nur für ihre Mitglieder), die Sozialen Beratungs- und Dienstleistungszentren (Vermittlungsfunktion) und ehrenamtliche Angebote.

Die Angebote werden als “grundsätzlich kostenlos“ beschrieben. Sie decken eine breite Palette von Hilfen ab: über die Hausbesuche, niedrigschwellige Angebote wie z. B. Spritzentausch, Vermittlung in Therapie bis hin zu ambulanter Rehabilitation (Eckernförde und Rendsburg).

Regionale Versorgung
Die aufgeführten Beratungsangebote beziehen sich dabei auf die Stadt Eckernförde, den Wirtschaftsraum Rendsburg, die Gemeinden Nortorf, Hohenwestedt, Hanerau-Hademarschen und Bordesholm und für das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises (mit Hausbesuchen) auf das gesamte Kreisgebiet.

Betrachtet man die regionale Versorgung, fällt auf, dass das östliche Kreisgebiet angrenzend an die Stadt Kiel (mit den Gemeinden Altenholz, Kronshagen, Flintbek u. a.) und das nördliche Kreisgebiet (Bereich Schwansen) als durch kreisgeförderte Angebote als unterversorgt gelten müssen. Das muss u. E. nicht zwingend heißen, dass hier eine Unterversorgung an sich vorliegt, da z.B. die Nähe zu der Stadt Kiel mit ihrem gut ausgebauten Suchthilfesystem kompensierend wirkt.

Zahlen über “Pendler“ liegen für den illegalen Bereich teilweise vor (siehe: “Evaluation der Hilfeangebote für Abhängige illegaler Drogen in Schleswig - Holstein“ des IFT Nord aus dem Jahr 1996): “Mehr als ein Drittel der Konsumenten, die in den Kreises Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein, Steinburg und Schleswig-Flensburg ihren Lebensmittelpunkt hatten, suchten in einem anderen Kreis eine Drogenberatungsstelle auf.“

Suchtkranke haben vermutlich generell das Problem, sich wohnortnah zu “outen“ und ziehen es häufiger vor, weitere Strecken in Kauf zu nehmen, um möglichst anonym Hilfe aufzusuchen und erkennen dieses Phänomen auch bei den Selbsthilfegruppen. Im Hinblick auf die Problematik illegaler Drogen gehen die Autoren von einer weiteren Annahme aus: “Möglicherweise kommen die Konsumenten häufiger aus anderen Gründen in diese Städte (z.B. um “Stoff“ zu kaufen) und suchen dann auch dort das Hilfeangebot auf.“

Die Städte Kiel und Neumünster sind nach dieser Studie im Untersuchungszeitraum (1995/96) von “Zuwanderungen“ am stärksten betroffen gewesen, was auch mit der oben beschrieben Versorgungssituation im Kreis Rendsburg-Eckernförde zusammenhängen könnte.
Diese Situation hat sich seitdem für Eckernförde und Rendsburg etwas gebessert. In Eckernförde ist das EBIZ (Eckernförder Beratungs- und Informationszentrum für Drogenangelegenheiten), in Rendsburg die Ev. Suchtberatungs- und Behandlungsstelle speziell auf Drogenabhängige eingestellt (Eckernförde: aufsuchende Arbeit, Rendsburg: niedrigschwellige Angebote in der Beratungsstelle; siehe auch Kapitel 9.4.).

Strukturqualität
Betrachtet man die Strukturqualität der vorhandenen Beratungsangebote sind folgende Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu beschreiben:

A) Öffnungszeiten/Erreichbarkeit
Während in Eckernförde und Rendsburg tagsüber jeden Wochentag eine gute Erreichbarkeit gewährleistet ist (Zeiten darüber hinaus: “Krisendienst“ siehe Kapitel 4.1. und 4.2.), stehen für die Gemeinden im Südkreis jeweils stundenweise Angebote an einzelnen Tagen zur Verfügung. Dieses Beratungsangebot wird als “mobile Suchtberatung“ vorgehalten und ist an die allgemeinpsychiarische Versorgung der Brücke angegliedert.

B) Personal
wird entsprechend der Versorgungsvereinbarung des Kreises mit dem Anbieterverbund (Brücke Rendsburg-Eckernförde, Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg, Diakonisches Amt des Kirchenkreises Eckernförde) vorgehalten.

C) Räumliche Ausstattung/Lage/Erkennbarkeit des Angebotes
Die räumliche Ausstattung der Suchtberatungsstellen kann als gut und ausreichend beschrieben werden. Es stehen sowohl Gruppenräume als auch Einzelräume zur Verfügung. Problematisch ist das räumliche Angebot für niedrigschwellige Hilfen. Hier besteht u. E. Nachholbedarf.

D) Qualität des Personals
Alle Angebote halten qualifiziertes Personal (z. T. mit suchtspezifischen Zusatzausbildungen) vor. Die im Rahmen von EVARS (Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht) anerkannten Beratungseinrichtungen (Eckernförde und Rendsburg) verfügen dabei über ein breiteres Spektrum an Personalqualitäten (hinsichtlich der Grundqualifikationen und Zusatzausbildungen).

Bewertung der Versorgungssituation
Die bisherige Praxis, Einzelfälle anerkennen zu lassen, hat sich weitgehend bewährt. Die im Aufbau befindlichen Angebote werden diese Situation qualitativ und quantitativ verbessern.
An dieser Stelle wird es vermutlich wiederum zu einer Konzentration in den Wirtschaftsräumen Eckernförde/Rendsburg kommen, wobei die Region Rendsburg aufgrund des hohen Anteils an Erwerbslosen und Sozialhilfeempfängern sicherlich auch einen besonderen Bedarf nachzuweisen hat.
Hinzu kommt die Vielzahl von stationären und teilstationären Einrichtungen, die den Bedarf an nachfolgenden Hilfen verstärken.

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Ambulante Behandlung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Bewilligung der Kosten durch einen Kostenträger. Im Regelfall (ca. 70 %) ist der jeweilige Rentenversicherungsträger (Landesversicherungsanstalt Schleswig - Holstein, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte o.a.) zuständig, weiterhin Krankenkassen oder (nachrangig) das Sozialamt (ca. 20 %). Bei Privatversicherten kann eine Kostenübernahme erfolgen. Die privaten Krankenkassen sind allerdings nicht verpflichtet, Entwöhnungsbehandlungen zu bezahlen.

Ambulante Rehabilitation
Grundlage für die ambulant erbrachten Leistungen ist die „Empfehlungsvereinbarung Ambulante Rehabilitation Sucht“ (EVARS) aus dem Jahr 1991, die von den Spitzenverbänden der Renten- und Krankenversicherungen vereinbart wurde.

Im Kreis Rendsburg - Eckernförde sind die Evangelische Suchtberatungsstelle in Rendsburg und die Psychosoziale Beratungsstelle des Diakonischen Amtes in Eckernförde anerkannt und haben entsprechende Verträge mit den Kostenträgern abgeschlossen.

Die Teilnahme an einer anerkannten ambulanten Rehabilitation setzt bestimmte Bedingungen voraus:a) Abgeschlossene Entgiftung, b) Abstinenzfähigkeit, c) Teilnahme an einer Therapievorbereitung, d) Klärung der Kostenübernahme. Sie ist i. d. R. für suchtkranke Menschen gedacht, die in relativ stabilen sozialen Bezügen leben.
Das ambulante Therapieangebot in den oben genannten Beratungs- und Behandlungsstätten ist teilweise differenziert nach Geschlecht und suchtspezifischer Erkrankung. Die “Regelbehandlung“ wird in Gruppen angeboten, in Ausnahmen sind Einzeltherapien möglich. Angehörige werden in die ambulante Behandlung einbezogen.

Die Gruppen werden von therapeutisch ausgebildetem Personal angeleitet. Regelmäßige Supervision der Therapeuten ist eine Voraussetzung für die Anerkennung als Behandlungsstätte.

Die Ergebnisse der “Katamnestischen Studie Ambulante Rehabilitation Sucht in Schleswig - Holstein aus dem Jahr 1999“ der Autoren TECKLENBURG und HASSLER (Untersuchungszeitraum: 1994 - 1998) kommt zu dem Ergebnis, dass eine ambulante Behandlung durchschnittlich 10 Monate dauert und zu fast 60 % als erfolgreich zu bewerten ist.

In Schleswig - Holstein haben wir mittlerweile eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Versorgungsdichte: Laut Reimann (1999) belegte die BfA mit Stand 1998 bundesweit 198 ambulante Einrichtungen.

Bei einem schleswig-holsteinischen Bevölkerungsanteil von etwa 3,4 % an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung waren 8 % der von der BfA anerkannten Behandlungsstellen in diesem Bundesland.“ (TECKLENBURG/HASSLER, Quickborn 1999, S. 3) Insgesamt sind 23 Einrichtungen (darunter drei Fachambulanzen in Lübeck, Kiel und Bredstedt) anerkannt.

Geht man davon aus, dass eine ambulante Einrichtung innerhalb von 30 Minuten Fahrtzeit (PKW, Bus, Bahn) zu erreichen sein sollte, können wir von einer guten Versorgungslage ausgehen, da diese nicht auf jeden einzelnen Kreis bezogen, sondern landesbezogen gesehen werden muss (Kostenträger sind nicht die Kreise!). Die “peripheren“ Wohngebiete (im Hinblick auf Angebote im Kreis) grenzen jeweils an Städte mit einem hohen Versorgungspotential (Kiel hat zwei Angebote: Fachambulanz der Fachklinik Kiel - Elmschenhagen und Suchtberatungs- und Behandlungsstätte der Kieler Stadtmission), Neumünster hat ein umfangreiches ambulantes Behandlungsangebot der Arbeiterwohlfahrt für den legalen Bereich, für den illegalen Bereich bietet die Diakonie entsprechende Dienste an, in Meldorf für beide Bereiche. Wünschenswert wäre sicherlich ein ambulantes Behandlungsangebot in Itzehoe, das dann auch von Bewohnern des Südkreises zu nutzen wäre.

Ein derartiges Angebot macht nur dann Sinn, wenn das Einzugsgebiet groß genug ist, um die entsprechenden Gruppen (Gruppentherapie ist das geforderte Regelangebot s.o.) vorhalten und gleichmäßig besetzen zu können.
Aufgrund der Kriterien für die Indikation Ambulante Rehabilitation (s.o.) kann nur ein geringerer Anteil der krankheitseinsichtigen Suchtkranken an diesem Angebot partizipieren. Bisher sind kreis- und landesweit keine Wartelisten bekannt, sodass das bestehende Angebot ausreichend zu sein scheint.
Es ist vielmehr so, dass eine weitere Differenzierung und Spezifizierung der vorhandenen Angebotsstruktur zu fordern wäre. Dazu zählen: “Öffnung“ der ambulanten Rehabilitation für stoffungebundene Suchtkranke (Esssüchtige, pathologische Glücksspieler usw.) in die Anerkennung durch die Leistungsträger.

Diese Forderungen richten sich an die Kranken- und Rentenversicherungsträger (drittrangig an die Sozialversicherungsträger) und sind landes- bzw. bundesweit durchzusetzen.