Unterhaltssicherung

Die Erledigung der Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ist vom Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Wirkung vom 01.12.2010 auf die Landeshauptstadt Kiel übertragen worden. Betroffen davon sind Anträge von Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Wehrübenden auf Zahlung von USG-Leistungen, die mit Wohnsitz im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde gemeldet sind.

Von der Übertragung ausgenommen ist die Bearbeitung der Anträge der in der Stadt Eckernförde wohnhaften Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Wehrübenden, für die weiterhin die Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt Eckernförde zuständig bleibt.

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
Neues Rathaus
Zimmer D205 - D231
Stresemannplatz 5
24103 Kiel

 

Fax: 0431/901-63338            E-Mail: Wohnungsamt(at)kiel.de

Anfangsbuchstabe

Bearbeiter/in

Telefon

A - M

 Frau Reuß, Zimmer D 219

0431/901-3368 

N - Z

 Frau Lütje, Zimmer D 225

0431/901-3356

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag

8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Nahverkehr:

Alle Hauptlinien, Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße 

Das Servicebüro der Abteilung finden Sie im zweiten Stock des Gebäudeteils D im Neuen Rathaus.

Der direkte Zugang befindet sich am Eingang Stresemannplatz / Ecke Kaistraße rechts neben der Hauptpost.