Kostenübernahme für Schuldnerberatung

Der Anbieterverbund der Schuldnerberatungsstellen bietet im Kreis Rendsburg-Eckernförde Schuldnerberatung als Fachberatung im Sinne der §§ 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Sozialhilfe) und 16 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (Grundsicherung für Arbeitssuchende) an.

Nähere Auskünfte zur Schuldnerberatung erhalten Sie bei den nachfolgenden zum Anbieterverbund gehörenden Schuldnerberatungsstellen:

AWO Schleswig-Holstein gGmbH
Itzehoer Straße 31
24594 Hohenwestedt
Tel.: 04871/4469
Schuldnerberatung Eckernförde
Kieler Straße 57
24340 Eckernförde
Tel.: 04351/7288-33
Lichtblick Schuldnerberatung e. V.
Bahnhofstraße 60
24582 Bordesholm
Tel.: 04322/6616
Diakonisches Werk des Kirchenkreises
Rendsburg und Eckernförde gGmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung
Prinzenstraße 9
24768 Rendsburg
Tel.: 04331/696320


Zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Anbieterverbund besteht eine Vereinbarung, nach der eine Übernahme der Kosten für die Schuldnerberatung durch den Fachdienst Soziale Sicherung erfolgen kann, sofern eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten wird.

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Schuldnerberatung wird ein durch die Beratungsstelle ausgefüllter und vom Empfänger der Beratung unterschriebener Antragsvordruck beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziale Sicherung, vorgelegt.

Geschäftszeiten (Uhrzeiten:
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch:07:15 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin:
Öffnet externen Link in neuem  FensterAndrea Thoms