Kriegsopferfürsorge
Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist als örtliche Fürsorgestelle für die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge zuständig. Bei Kriegsopfern, Opfern von Gewaltverbrechen, Impfschäden oder Bundeswehr- und Zivildienstschäden ist die Fürsorgestelle für Kriegsopfer zuständig für die Gewährung von Hilfen nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) und des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Als Leistungen kommen Sach- und Geldleistungen sowie persönliche Hilfen in Betracht.
Anträge auf Bewilligung von Leistungen (z. B. einer Hilfe zum Lebensunterhalt oder einer Hilfe zur Pflege) werden von der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung aufgenommen und an die Fürsorgestelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Falls Sie zu den einzelnen Hilfearten im Vorwege eine Beratung wünschen, steht Frau Prinz für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Sie können den nachstehenden Antrag zur eigenen Nutzung herunterladen. Der Vordruck kann am PC ausgefüllt werden. Der Antrag muss ausgedruckt und mit Ihrer Unterschrift versehen an die Fürsorgestelle gesandt werden.
Ebenfalls können Sie das Formular „Ärztliches Zeugnis“ zur weiteren Nutzung herunterladen.
Formulare:
-
Antrag auf Gewährung einer Erholungshilfe (531 KB) -
Ärztliches Zeugnis (462 KB) - (auszufüllen vom behandelnden Hausarzt)
| Geschäftszeiten (Uhrzeiten): | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | 07:15 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie bitte einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
| Ihre Ansprechpartnerin: | |
|---|---|




