Wie wird ein Kind vom Jugendamt vermittelt?

Kontaktaufnahme

  • Sobald uns ein Kind bekannt wird, dass unseres Erachtens in Ihrer Familie einen Platz finden könnte, setzen wir uns mit Ihnen in  Verbindung. Wir stellen Ihnen die Situation vorerst    anonymisiert vor und geben Ihnen die Möglichkeit, über eine Aufnahme des Kindes mit Ihrer Familie nachzudenken.
  • Wir vermitteln und gestalten dann einen Kontakt mit den leiblichen Eltern. Das gegenseitige Kennenlernen ist für die spätere Kooperation der Erwachsenen sehr wichtig.
  • Erst jetzt werden Sie das Kind kennen lernen und in einem der Situation angepassten Kennenlernprozess den Kontakt intensivieren, bis das Kind in Ihre Familie aufgenommen werden kann.

 

Hilfeplanung

Wenn alle Beteiligten die Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie befürworten, werden die Inhalte und Ziele der Hilfe mit einer Hilfeplanung festgelegt.

 

Pflegevertrag

Mit Beginn des Pflegeverhältnisses schließen wir mit Ihnen einen Vertrag ab, in dem die Rechte und Pflichten der Pflegeeltern und des Jugendamtes geregelt werden.

 

Vollmacht

Mit den Sorgeberechtigten des Pflegekindes erarbeiten wir eine Vollmacht, die Ihnen den rechtlichen Alltag mit dem Pflegekind erleichtern soll.