Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

Grundsätzlich können verheiratete und nicht verheiratete Paare sowie Einzelpersonen mit eigenen Kindern und ohne eigene Kinder ein Pflegekind aufnehmen.

 

Formale Voraussetzungen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Hausärztliches Attest

 

Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation:

  • Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
  • Es ist Vorbedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich.
  • Sie sollten Spiel- und Tobemöglichkeiten für Kinder und eine insgesamt kinderfreundliche Umgebung bieten können.
  • Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes.
  • Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
  • Wichtig ist, dass genügend Zeit für die Familie  und das künftige Pflegekind vorhanden ist und der Alltag  nicht bis zur letzten Minute verplant wird.

 

Familiensituation und persönliche Voraussetzungen:

Pflegefamilien bringen sehr individuelle Voraussetzungen mit und sind so unterschiedlich wie andere Familien auch!

Einige Punkte sind uns allerdings besonders wichtig, damit die Integration des Kindes in die neue Familie und, wenn möglich, eine Rückführung zu den leiblichen Eltern gelingen kann.

Von großer Bedeutung ist es, dass die Pflegefamilie und die leiblichen Eltern gut miteinander kooperieren und sich gegenseitig akzeptieren lernen.

Als Pflegeeltern sollten Sie über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen, Geduld und Zeit mitbringen und belastbar sein.

Wichtig sind zudem eine stabile Lebenssituation und ein soziales Umfeld, das eine positive Grundeinstellung zur Aufnahme eines Kindes hat.

Die Erfahrungen zeigen, dass es in der Regel günstig ist, wenn der Altersabstand zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entspricht und wenn das Pflegekind in der Geschwisterreihe das jüngste Kind ist. Wir achten mit Ihnen zusammen darauf, dass keine Konkurrenzsituation zu Ihren eigenen Kindern entsteht.