Informationen für Eltern
Liebe Eltern,
wir möchten Sie an dieser Stelle über die Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde informieren.
Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Eltern können eine Tagespflegeperson aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen, da maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Tageseinrichtungen anzubieten. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein.
Die Förderung der Kindertagespflege erfolgt auf Grundlage der §§ 22 – 24 SGB VIII sowie auf der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege:
Wo bekomme ich eine qualifizierte Tagespflegeperson her?
Für die Vermittlung und Beratung von qualifizierten Tagespflegepersonen wurden im Kreisgebiet Vermittlungsstellen eingerichtet. Informationen zu den Ansprechpartnern in den Vermittlungsstellen finden Sie hier:
Darf meine Nachbarin / Freundin mein Kind betreuen?
Die Möglichkeit besteht, solange die TP folgende Voraussetzungen erfüllt:
- die Betreuung findet im Elterlichen Haushalt statt oder
- die Betreuung dauert nicht länger als drei Monate oder
- die Betreuung übersteigt keine 15 Wochenstunden
Des Weiteren muss ein Antrag auf Ausübung der erlaubnisfreien Tagespflege gestellt werden.
Natürlich hat Ihre Nachbarin/ Freundin auch die Möglichkeit eine komplette Pflegeerlaubnis zu beantragen. Dieses Formular finden Sie hier:
Welche Grundvoraussetzungen müssen vorliegen, um die Förderung für eine Tagespflegeperson in Anspruch nehmen zu können?
Gemäß §24 SGB VIII hat ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Für diese Altersgruppe soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.
Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. | diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder |
2. | die Erziehungsberechtigten |
| a. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, | |
| b. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder | |
| c. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. |
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Erhalte ich eine Ermäßigung?
Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Leistungen nach dem SGB II bzw. XII beziehen, können einen Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages bei uns stellen.
Diese Berechnung ist rein Einkommensabhängig.
Da sich der Zuschuss durch mehrere individuelle Kriterien errechnet, z. B. Nettoverdienst, Fahrtkosten, Kfz-Haftpflichtversicherung, Betriebskosten, Betreuungsumfang usw., ist es vorab nicht möglich die die Ermäßigungshöhe zu benennen. Sie können aber gern vorab eine Probeberechnung durchführen lassen. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag
Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege (36 kB)
Anlage zum Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung
aus und senden Ihn vorerst ohne Unterlagen her. Bitte teilen Sie in einem kurzen Anschreiben mit, dass es sich vorerst um eine Probeberechnung handelt.
Hierfür ist es notwendig zusammen mit dem Antrag Nachweise über das monatliche Einkommen zu erbringen. Nähere Angaben zu den benötigten Unterlagen und Informationen finden Sie in unserem Leitfaden.
Anträge und Formulare
Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege (22 kB)
Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege (156 kB)
Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege (36 kB)
Tagespflege-Merkblatt (72 kB)
Leitfaden
Muster Betreuungsvereinbarung
Ansprechpartner
Sachbearbeitung Kindertagespflege
Frau Fischer
Kindertagespflege Fachberatung





