Für Tagespflegepersonen

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Die Kindertagespflege ist eine Betreuung im geschützten, häuslichen Rahmen, die gem. §24 SGB VIII für Kinder unter 3 Jahren eine Alternative zur Krippenbetreuung und für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren eine Ergänzung zur Kindertageseinrichtung und Schule darstellt.

Die Förderung der Kindertagespflege erfolgt auf Grundlage der §§ 22 – 24 SGB VIII sowie auf der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege:


Möchten Sie gerne bis zu 5 Kinder gleichzeitig in Ihren Räumlichkeiten oder in angemieteten Räumen mehr als 15 Stunden wöchentlich oder länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen, so bedürfen Sie einer Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. 

Den Antrag finden Sie hier:


Voraussetzungen, die Sie als Tagespflegeperson mitbringen sollten:

  1. Eine pädagogische Berufsausbildung oder
    einen Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtsstunden nach dem DJI-Curriculum und ein Praktikum von 40 Stunden in einer Einrichtung oder bei der Tagespflegeperson.
  2. Kindgerechte Räumlichkeiten, ein Schlaf- und Ruheraum, ausreichend Spielfläche auch im Außenbereich, die Räumlichkeiten sind nach den Sicherheitsstandards der Unfallkasse auszustatten.
  3. Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, durch Selbstsicherheit und positive Lebenseinstellung aus, sind psychisch und physisch belastbar, kommunikations- und lernfähig und stellen sich auch problematischen Situationen.
  4. Sie sollten sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Ihre Sachkompetenz erhalten Sie durch Fortbildungen.
  5. Sie kooperieren mit den Eltern, mit den Vermittlungsstellen und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe.


Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Besteuerung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und der Unfallversicherung BGW erhalten Sie direkt über uns. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Dokument „ Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege“ kann im Fachdienst angefordert werden. 


Betreuungsvertrag
Eine Betreuungsvereinbarung zwischen Ihnen und den Eltern während der Betreuungszeit können Sie hier herunterladen:


Vermittlung und Beratung von Tagespflegepersonen im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Im Kreis gibt es 11 Vermittlungsstellen:

 

Ihre örtlich nahe Vermittlungsstelle hilft Ihnen in allen Fragen rund um die Tagespflege.
Die Vermittlungsstellen haben folgende Aufgaben:

  • Vermittlung der Kinder zu einer geeigneten Tagespflegeperson
  • Beratung der Tagespflegepersonen und der Eltern
  • Beratung in Konfliktsituationen
  • Hausbesuche
  • Regelmäßige Treffen zwecks Austausch der Tagespflegepersonen un Infoabende
  • Werbung von Tagespflegepersonen und Öffentlichkeitsarbeit


Quaifikation zur Tagespflegeperson
Die Qualifikation zur Tagespflegeperson bietet der Kreis nach Bedarf mehrmals jährlich an. Der Ausbildungsort richtet sich nach dem Wohnort der Mehrheit der TeilnehmerInnen. Die Qualifikation wird durch Pädiko e.V. Kiel angeboten und durchgeführt.
An ca. 13 Wochenenden jeweils ab Freitagnachmittag und am Samstag finden die Seminare in einem Zeitraum von 6- 7 Monaten statt. 

Der Kurs endet mit einer Prüfung und der Ausgabe eines Zertifikats.
Die Termine der Qualifizierungen können im Fachdienst Kinder, Jugend, Sport nachgefragt werden. 


Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen

Der Kreis bietet jährlich Fortbildungsveranstaltungen für interessierte Tagespflegepersonen an. 

Sie können sich jedoch auch durch jeden anderen Fortbildungsträger weiterbilden. Der Kreis setzt mindestens 8 Unterrichtsstunden im Jahr voraus, die Sie als Tagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis nachweisen müssen.