Sprachförderung

Seit 2009 werden in Kindertagesstätten Kinder ab drei Jahren sprachlich gefördert, die einen Förderbedarf in der deutschen Sprache haben.
Die Einrichtungen haben bis zum 01.12. eines jeden Jahres die Möglichkeit, einen Antrag auf Sprachförderung zu stellen. 

Den Antrag finden Sie hier:


Bis zum 31.12.2010 hat das Land für jede Kleingruppe (8 Kinder) ein Betrag in Höhe von 2.000 € zur Verfügung gestellt.

Seit dem 01.01.2011 stellt das Land den Kreisen und Städten ein bestimmtes Budget zur Verfügung, dass auf Grundlage der Leitlinie des Landes verteilt werden soll.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde zahlt die Mittel ebenfalls als Budget an die Kindertagesstätten aus, die einen Antrag gestellt haben.

Die Einrichtungen haben bis zum 28.02. eines jeden Jahres einen Verwendungsnachweis beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einzureichen, um die sachgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.


Ansprechpartner

Ann-Christin Kühl