Sozialstaffelregelung (Erstattung von Einnahmeausfällen)

Die Sozialstaffelregelung findet Anwendung bei Eltern bzw. Personenberechtigten, die einen Kindergartenbeitrag zu zahlen haben, jedoch finanziell nicht in der Lage sind, diesen Betrag in voller Höhe zu entrichten.

Gemäß § 25 (3) KiTaG haben die Personenberechtigten einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen zu entrichten. Teilnahmebeiträge oder Gebühren sollen so festgesetzt werden, dass Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung erhalten.
Eine Erstattung der durch die Sozialstaffelregelung bedingten Einnahmeausfälle erfolgt durch den örtlichen Jugendhilfeträger.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes basiert die so genannte Sozialstaffel-Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde, die die Ermäßigung oder Übernahme von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen regelt. (§ 25 (3) l. S. KiTaG)

Die Sozialstaffel-Richtlinie finden Sie hier:


Was bedeutet dies für die Kindertagesstätten?
Der Kreis zahlt an die Träger der Kindertagesstätten die durch die Sozialstaffelregelung entstandenen Einnahmeausfälle aus Elternbeiträgen.
Diese Einnahmeausfälle haben die Träger auf einem entsprechenden Formular nachzuweisen und jeweils am Quartalsende, jedoch bis spätestens dem 15. des Folgemonats dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu übersenden.
Das Formular finden Sie hier:


Was bedeutet dies für die Eltern?
Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Leistungen nach dem SGB II bzw. XII beziehen, können einen Antrag auf Sozialstaffelermäßigung bei ihrer Gemeinde bzw. ihrem Amt stellen.
Die zuständige Behörde wird dann den Antrag prüfen und eine Berechnung erstellen, die zeigt, wie weit die Eltern von den Kindergartengebühren befreit werden.
Diese Berechnung ist rein Einkommensabhängig.
Eltern die Leistungen nach dem SGB II bzw. XII erhalten, werden automatisch zu 85 % von den Kindergartengebühren befreit.

Den Antrag finden Sie hier:


Automatisch erhalten alle Eltern, die mehrere Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, die so genannte Geschwisterermäßigung.
Für das zweite Kind erhalten Sie 30 % Ermäßigung, für das dritte Kind 60 % Ermäßigung und für jedes weitere Kind erhalten Sie 90 % Ermäßigung auf den Kindergartenbeitrag.
Diese Ermäßigung gilt allerdings nur für das Geschwisterkind bzw. die Geschwisterkinder.
Hierfür muss kein Antrag gestellt werden, da dies automatisch mit berücksichtigt wird.


Ansprechpartner

Ann-Christin Kühl